Schwerbehindertenparkausweis

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Schwerbehindertenparkausweis

Es gibt verschiedene Parkausweise für Menschen mit Behinderung, die das Parken erleichtern:

EU-Parkausweis (Farbe: blau)
Mit diesem Parkausweis können zum Beispiel in der Europäischen Union allgemeine Behindertenparkplätze genutzt werden, es entfallen die Gebühren an Parkscheinautomaten und
im eingeschränkten Halteverbot darf das Fahrzeug bis zu drei Stunden abgestellt werden.
Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur im Beisein des Berechtigten genutzt werden, egal mit welchem Fahrzeug er unterwegs ist.
Die Geltungsdauer beträgt maximal 5 Jahre oder bis zum Ende der Laufzeit des Schwerbehindertenausweises. Danach muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.

Der blaue Parkausweis kann beantragt werden, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:

  • schwerbehindert mit den Merkzeichen außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
  • Schwerbehinderung mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie, unter bestimmten Voraussetzungen auch bei vergleichbaren Funktionseinschränkungen


Bundeseinheitlicher Schwerbehindertenparkausweis ("aG-light", Farbe: orange)
Sonderrechte beim Parken werden auch mit den orangefarbigen Parkausweisen eingeräumt. Diese sind nur in Deutschland gültig. Behindertenparkplätze dürfen mit den orangefarbigen Parkausweisen allerdings nicht genutzt werden. 

Berechtigtenkreis/Voraussetzungen: 

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt;
  • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Bitte beachten Sie, dass nicht nur die Merkzeichen sowie der Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis für die Erteilung einer Parkerleichterung ausreichend sind (zum Beispiel „G“ und „B“ und „100“), sondern wie sich der Grad Ihrer Behinderung zusammensetzt und ob Sie somit zu einer der vorgenannten bundeseinheitlich festgelegten Personengruppen gehören. Ob Sie eine der vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, wird seitens der Straßenverkehrsbehörde im Wege einer vorgeschriebenen Amtshilfe beim Versorgungsamt der StädteRegion Aachen mit angeschlossenem ärztlichen Dienst überprüft. Die Stellungnahme erfolgt nach dortiger Aktenlage zu Ihrer Schwerbehinderung. Sollten sich seit der letzten Entscheidung über die Anerkennung des Grades einer Behinderung (GdB) bzw. der Zuerkennung eines ergänzenden Merkzeichens Ihre gesundheitlichen Einschränkungen verschlechtert haben, kann es daher sinnvoll sein, vor der Beantragung eines Parkausweises einen Änderungsantrag zur Feststellung eines höheren Grades der Behinderung bzw. eines Merkzeichen beim Versorgungsamt der StädteRegion Aachen zu stellen.

Antragsstellung
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Aachen ist, können Sie einen Antrag auf Parkerleichterung auf dem postalischen Weg, per Email (parkausweise@mail.aachen.de) oder persönlich stellen.
Die folgenden Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
  • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
  • Lichtbild Breite 3,50 cm x Höhe 4,50 cm (nicht erforderlich bei Kindern unter 18 Jahren)
  • eventuell Vollmacht

Wenn alle Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, erhalten Sie den Parkausweis per Post bzw. direkt bei der Straßenverkehrsbehörde.

So erreichen Sie uns:
Lagerhausstraße 20, 4. Etage, Raum 406
zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr (gerne nach Terminvereinbarung)

E-Mail: ausnahmegenehmigungen@mail.aachen.de 

Kontakt

Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte) (FB 68/400)
Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de

Weiterführende Informationen

Infos zum Thema "Parkausweise für Personen mit aG Gehbehinderung"

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Woller: Sachbearbeitung
Tel: 0241 432-68424
Frau Frick: Sachbearbeitung
Tel: 0241 432-68425