Sondernutzung (Genehmigung Kioske)

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Sondernutzung (Genehmigung Kioske)

Wenn Sie einen Kiosk betreiben möchten, reichen Sie bitte einen entsprechenden Antrag unter Angabe des Standortes bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen ein. Nachdem eine Sondernutzungserlaubnis erteilt worden ist, dürfen Sie den Kiosk betreiben.


Weitere Infos:
Frau Lennartz 
fon: 0241 / 432-61430
fax: 0241 / 432-61999

E-Mail: sondernutzung@mail.aachen.de 

Dienstgebäude:
Lagerhausstraße 20
Zimmer: 409