Kioske (Genehmigung)
Kioske (Genehmigung)
Wenn Sie einen Kiosk betreiben möchten, reichen Sie bitte einen entsprechenden Antrag unter Angabe des Standortes bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen ein. Nachdem eine Sondernutzungserlaubnis erteilt worden ist, dürfen Sie den Kiosk betreiben.
Auskunft erteilt:
Weitere Infos:
Frau Lennartz
fon: 0241 / 432-6862
fax: 0241 / 432-6868
Dienstgebäude:
Lagerhausstraße 20
Zimmer: 409