Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO

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Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO

In bestimmten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von Verboten oder Beschränkungen, die durch Verkehrszeichen für den fließenden und den ruhenden Verkehr erlassen sind, erteilt werden, wenn ein besonders dringender Fall vorliegt.

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.

Die Entscheidung obliegt von der Straßenverkehrsbehörde und wird im Einzelfall geprüft.

 

Ausnahmegenehmigung im Rahmen einer Trauung 
An Ihrem Hochzeitstag dürfen Sie während der Trauung mit einer Ausnahmegenehmigung der Stadt Aachen auf dem Markt (Rathaus), in der Pontstraße (Standesamt im Zeitungsmuseum) oder am Couven-Museum parken. 

Besondere Hinweise:
⦁    Bitte beachten Sie, dass nur ein Fahrzeug pro Hochzeitsgesellschaft genehmigt werden kann.
⦁    Eine Genehmigung kann nur erfolgen, wenn zeitgleich keine Großveranstaltung oder auch entsprechende Vorbereitungen (z. B. Aufbau des Weihnachtsmarktes im Monat November) in der Fußgängerzone stattfinden.
⦁    Die Ausnahmegenehmigung ist für den Tag und Uhrzeit der Trauung auf 1,5 Stunden befristet (30 Minuten vor der Trauung und 60 Minuten ab Beginn der Trauung).
⦁    Die Verwaltungsgebühr für diese Art der Ausnahmegenehmigung beträgt 20,00 Euro.
⦁    Die entsprechende Zahlungsaufforderung sowie alle erforderlichen Angaben wie Kassenzeichen, Zahlungsfrist und Bankverbindung der Stadt Aachen
finden Sie auf der Ausnahmegenehmigung selbst. Sie erhalten keine separate Rechnung.
⦁    Die Ausnahmegenehmigung ist gut sichtbar für die Überwachungskräfte hinter die Windschutzscheibe des Brautfahrzeuges zu legen.
⦁    Das Adressfeld können Sie bei Bedarf abdecken, achten Sie aber bitte darauf, dass das Kassenzeichen und das Aktenzeichen noch erkennbar sind.

 

Unterlagen

Antragsformulare nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (siehe Downloads).

Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung im Rahmen einer Trauung (siehe Downloads).

Kosten

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung im Download-Bereich.

Weitere Informationen

Die Ausnahmegenehmigung ist von außen gut lesbar an der Windschutzscheibe auszulegen.
Die Genehmigung kann ggf. mit Auflagen versehen werden, die zu beachten sind.
Bei erkennbarem Missbrauch wird die Genehmigung ersatzlos entzogen.

Verfahrensablauf

Schriftliche Antragstellung per Antragsformular oder formlose per Email an Ausnahmegenehmigungen@mail.aachen.de 

Bitte begründen Sie Ihren Antrag möglichst ausführlich, damit das Anliegen geprüft werden kann.

Das KFZ-Kennzeichen des Fahrzeugs ist zwingend anzugeben.