Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO

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Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO

Kontakt

Ausnahmegenehmigungen@mail.aachen.de 

 

Ausnahmegenehmigungen nach §46 StVO

In bestimmten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von Verboten oder Beschränkungen, die durch Verkehrszeichen für den fließenden und den ruhenden Verkehr erlassen sind, erteilt werden, wenn ein besonders dringender Fall vorliegt. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Die Entscheidung obliegt von der Straßenverkehrsbehörde und wird im Einzelfall geprüft.

 

Wie stelle ich einen Antrag?

Für die Antragstellung können Sie Antragsformular (siehe Download) nutzen oder einen formlosen Antrag (per Email) zusenden. Bitte begründen Sie Ihren Antrag möglichst ausführlich, damit das Anliegen geprüft werden kann. Das KFZ-Kennzeichen des Fahrzeugs ist zwingend anzugeben.

 

Was muss ich noch wissen?

Die Ausnahmegenehmigung ist von außen gut lesbar an der Windschutzscheibe auszulegen.
Die Genehmigung kann ggf. mit Auflagen versehen werden, die zu beachten sind.
Bei erkennbarem Missbrauch wird die Genehmigung ersatzlos entzogen.

Kosten

Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung liegt bei 20,00 € für den ersten Tag pro KFZ-Kennzeichen, bei 30,00 € für zwei Tage pro KFZ-Kennzeichen.

Gebühren für weitere Zeiträume werden auf Anfrage gerne mitgeteilt. 

 

Ausnahmegenehmigung im Rahmen der übergangsweisen Nutzung eines Leihfahrzeug
bei vorhandenen Anwohnerparkausweis

Sollten Sie über einen gültigen Anwohnerparkausweis verfügen und im Falle einer Fahrzeugreparatur
zeitweise einen Leihwagen bekommen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung,
um in der Bewohnerparkzone ohne Bedienung des Ticketautomats/im eingeschränkten Haltverbot parken zu dürfen.

 

Wie stelle ich den Antrag?

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular (siehe Download).
In der Regel besteht eine gewisse Dringlichkeit, die im Original benötigte Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Daher empfiehlt sich eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der Sachbearbeitung.

 

Kosten

Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen der übergangsweisen Nutzung eines Leihwagens beträgt 15,00 € für den Zeitraum der Nutzung. Bei Verlängerung der Ausnahmegenehmigung wird die Gebühr ein weiteres Mal fällig. 

 

 

Kontakt

Straßenverkehr und Sondernutzungen (FB 68/400)
Straßenverkehr und Sondernutzungen
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de

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Zuständige Kontaktpersonen

Frau Frick: Sachbearbeitung
Tel: 0241 432-68425
Frau Woller: Sachbearbeitung
Tel: 0241 432-68424
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Ausnahmegenehmigungen nach §46 StVO

In bestimmten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von Verboten oder Beschränkungen, die durch Verkehrszeichen für den fließenden und den ruhenden Verkehr erlassen sind, erteilt werden, wenn ein besonders dringender Fall vorliegt. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Die Entscheidung obliegt von der Straßenverkehrsbehörde und wird im Einzelfall geprüft.

 

Wie stelle ich einen Antrag?

Für die Antragstellung können Sie Antragsformular (siehe Download) nutzen oder einen formlosen Antrag (per Email) zusenden. Bitte begründen Sie Ihren Antrag möglichst ausführlich, damit das Anliegen geprüft werden kann. Das KFZ-Kennzeichen des Fahrzeugs ist zwingend anzugeben.

 

Was muss ich noch wissen?

Die Ausnahmegenehmigung ist von außen gut lesbar an der Windschutzscheibe auszulegen.
Die Genehmigung kann ggf. mit Auflagen versehen werden, die zu beachten sind.
Bei erkennbarem Missbrauch wird die Genehmigung ersatzlos entzogen.

Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung liegt bei 20,00 € für den ersten Tag pro KFZ-Kennzeichen, bei 30,00 € für zwei Tage pro KFZ-Kennzeichen.

Gebühren für weitere Zeiträume werden auf Anfrage gerne mitgeteilt. 

 

Ausnahmegenehmigung im Rahmen der übergangsweisen Nutzung eines Leihfahrzeug
bei vorhandenen Anwohnerparkausweis

Sollten Sie über einen gültigen Anwohnerparkausweis verfügen und im Falle einer Fahrzeugreparatur
zeitweise einen Leihwagen bekommen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung,
um in der Bewohnerparkzone ohne Bedienung des Ticketautomats/im eingeschränkten Haltverbot parken zu dürfen.

 

Wie stelle ich den Antrag?

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular (siehe Download).
In der Regel besteht eine gewisse Dringlichkeit, die im Original benötigte Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Daher empfiehlt sich eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der Sachbearbeitung.

 

Kosten

Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen der übergangsweisen Nutzung eines Leihwagens beträgt 15,00 € für den Zeitraum der Nutzung. Bei Verlängerung der Ausnahmegenehmigung wird die Gebühr ein weiteres Mal fällig. 

 

 

Sondergenehmigung, OZG-ID 10720, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3020/show
Straßenverkehr und Sondernutzungen
Lagerhausstraße 20 52064 Aachen
Fax 0241 432-68499

Frau

Frick

Sachbearbeitung

406

0241 432-68425

Frau

Woller

Sachbearbeitung

406

0241 432-68424

Frau

Meisler

Sachbearbeitung

406

0241 432-68423