Ausnahmegenehmigungen (Straßenverkehr)
Ausnahmegenehmigungen (Straßenverkehr)
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten und begründeten Einzelfällen Ausnahmen genehmigen z.B.
- von der Vorschrift, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu parken
- von der Vorschrift, im Bereich eines Zonenhaltverbotes nur während der dort beschriebenen Zeiten zu parken
- außerhalb der Liefer- und Ladezeiten die Fußgängerzone zu befahren
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Schreiben Sie eine e-mail an strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de
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Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte) (FB 61/400)Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de