Führerschein (Internationaler Führerschein)
Führerschein (Internationaler Führerschein)
Der internationale Führerschein wird zusätzlich zum Kartenführerschein ausgestellt und ist nur zusammen mit dem EU-Kartenführerschein gültig. Internationale Führerscheine werden nur außerhalb der EU benötigt und für drei Jahre befristet ausgestellt.
Zuständigkeit
Die zuständige Behörde für alle Führerscheinangelegenheiten von Personen mit Hauptwohnsitz in Aachen ist das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen.
Der Bürger*innenservice und die Bezirksämter der Stadt Aachen können jedoch für in Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen Anträge auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins entgegennehmen und an das Straßenverkehrsamt weiterleiten. Dies gilt auch für die mit der Antragstellung verbundenen Gebühren.
Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Aachens bzw. ohne gemeldeten Wohnsitz müssen sich unmittelbar an das für sie zuständige Straßenverkehrsamt wenden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines ist die vorherige Ausstellung eines deutschen Kartenführerscheines.
Inhaber*innen eines deutschen Führerscheines in Papierform können gleichzeitig die Ausstellung eines internationalen Führerscheines und den Umtausch des Papier-Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein beantragen.
Inhaber*innen einer ausländischen Fahrerlaubnis, die in Aachen wohnen und einen internationalen Führerschein benötigen, müssen sich direkt an das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen wenden, eine Beantragung über den Bürgerservice bzw. die Bezirksämter der Stadt Aachen ist in diesem Fall nicht möglich.
Unterlagen
Kosten
16,00 €
Die Gebühr ist im Rahmen der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Bearbeitungsdauer
Bei direkter Beantragung beim Straßenverkehrsamt erfolgt die Ausstellung in der Regel unmittelbar bei Antragstellung. Bei Beantragung über den Bürgerservice bzw. die Bezirksämter der Stadt Aachen muss eine mehrwöchige Bearbeitungszeit eingeplant werden.
Verfahrensablauf
Die Beantragung kann persönlich beim Bürger*innenservice oder einem Bezirksamt erfolgen. Falls bereits ein Kartenführerschein ausgestellt wurde und alle erforderlichen Unterlagen im Original vorgelegt werden, kann die Beantragung auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Aushändigung
Nach Eingang des internationalen Führerscheines werden Sie schriftlich informiert. Die Abholung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, ein postalischer Versand ist nicht möglich. Eine entsprechende Vollmacht zum Ausfüllen erhalten Sie gemeinsam mit der Abholbenachrichtigung auf dem Postweg.
Suche
Kontakt
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