Führerschein (Ersatzausstellung bei Verlust, Ersatz, Diebstahl)

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Führerschein (Ersatzausstellung bei Verlust, Ersatz, Diebstahl)


Die zuständige Behörde für alle Führerscheinangelegenheiten von Personen mit Hauptwohnsitz in Aachen ist das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen, Carlo-Schmid-Straße 4, 52146 Würselen.

Der Bürgerservice und die Bezirksämter der Stadt Aachen können jedoch für in Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen Anträge auf Zweitausfertigung einer Fahrerlaubnis wegen Verlust oder Diebstahl entgegennehmen und an das Straßenverkehrsamt weiterleiten. Dies gilt auch für die mit der Antragstellung verbundenen Gebühren.

Achtung: Falls die bisherige Fahrerlaubnis im Ausland erworben wurde, muss der Antrag direkt beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.

Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Aachens bzw. ohne gemeldeten Wohnsitz müssen sich unmittelbar an das für sie zuständige Straßenverkehrsamt wenden.

 

Antragstellung

Die Beantragung kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Bürgerservice oder einem Bezirksamt erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Beantragung ist nicht möglich.

 

vorläufige Fahrberechtigung

Der Bürgerservice und die Bezirksämter können keine vorläufigen Fahrerlaubnisdokumente ausstellen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf direkt an das Straßenverkehrsamt.

 

Wiederauffindungsanzeige

Führerscheine, die als verloren oder gestohlen gemeldet und wieder aufgefunden wurden, müssen beim Straßenverkehrsamt als wieder aufgefunden gemeldet und ggf. entwertet werden. Der Bürgerservice und die Bezirksämter können keine Wiederauffindungsanzeigen für Führerscheine entgegennehmen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Straßenverkehrsamt.

Unterlagen

Es wird auf die Veröffentlichungen des Straßenverkehrsamtes verwiesen:

Informationen zur Ersatzausstellung

Hinweis: Das Foto muss biometrisch sein und in ausgedruckter Form in ausreichend hoher Qualität vorgelegt werden. Die Nutzung des Biometrie-Terminals ist für die Beantragung bzw. den Umtausch von Führerscheinen über den Bürger*innenservice oder die Bezirksämter der Stadt Aachen aus technischen Gründen nicht möglich.

Kosten

37,30 €

Die Gebühr muss im Rahmen der Antragstellung in bar oder per Karte entrichtet werden. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.