Akteneinsicht Bauakten
Akteneinsicht Bauakten
Altakteneinsichtsberechtigt sind Eigentümer*innen, Erben und Personen mit Vollmacht
Unterlagen
Eigentümer*innen
Als Nachweis sind vorzulegen:
- Abgabenbescheid des laufenden Jahres oder
- notarieller Kaufvertrag (keine Vorverträge, nicht älter als 1 Jahr) oder
- Grundbuchauszug des Amtsgericht (nicht älter als 1 Jahr)
Vorlage nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
Erben
Als Nachweis sind vorzulegen:
- Erbschein und Eigentumsnachweis (s.o.)
Vorlage nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Reisepaß oder Führerschein
Andere Personen
Als Nachweis sind vorzulegen
- Eigentumsnachweis (s.o.) und Vollmacht Eigentümer*in
Kosten
Akteneinsicht je Objekt und angefangener halben Stunde 12,50 Euro
Ablichtungen kostenpflichtig
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Kontakt
Infopunkt Bauaufsicht (FB 63/120)Infopunkt Bauaufsicht
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon: 0241 432-63120
E-Mail: bauaufsicht.infopunkt@mail.aachen.de