Förderung privater Naturschutzvorhaben

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Förderung privater Naturschutzvorhaben

Es können vielfältige Maßnahmen im Außenbereich gefördert werden, wenn sie naturschutzfachlich sinnvoll sind und ein öffentliches Interesse besteht. Dies kann beispielsweise die Unterstützung bei der Anlage von Streuobstwiesen oder Hecken sein, bei der Anlage oder Entschlammung von ökologisch wertvollen Teichen oder der Kopfbaumpflege.
 
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihrem Vorhaben an die Untere Naturschutzbehörde wenden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Kontakt

Natur- und Baumschutz (FB 36/400)
Natur- und Baumschutz
Maria-Theresia-Allee 38
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail: umwelt@mail.aachen.de