Auskunft aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster

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Auskunft aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster

Die Untere Bodenschutzbehörde des Fachbereichs Klima und Umwelt der Stadt Aachen führt auf der Basis des § 11 des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der §§ 7 und 8 des Landesbodenschutzgesetzes NRW ein Altlastenverdachtsflächenkataster.

Hier an dieser Stelle können Sie eine Auskunft aus dem Kataster beantragen. Dazu können Sie sich entweder im Serviceportal einloggen (gelber Button am Textende "Zur Anmeldung") und elektronisch den weiteren Anweisungen folgen oder ein beschreibbares PDF-Formular herunterladen (rechte Spalte unter Downloads "Altlastenverdachtsflächen: Antrag auf Auskunft") und dieses ausgefüllt der Behörde zusenden (per Post oder als E-Mail-Anhang). Bitte nutzen Sie als E-Mail-Adresse hierfür ausschließlich "altlastenauskunft@mail.aachen.de".

Der Antrag kann für alle Grundstücke gestellt werden, die innerhalb des Aachener Stadtgebietes liegen (Gemarkungen Aachen, Brand, Burtscheid, Eilendorf, Forst, Haaren, Kornelimünster, Laurensberg, Lichtenbusch, Richterich, Sief, Walheim).

Für die außerhalb der Stadt Aachen liegenden Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg, Würselen ist die Untere Bodenschutz-behörde der Städteregion Aachen zuständig -> Kontakt und Informationen

Kosten

Für die Erteilung der Auskunft wird auf der Grundlage des § 5 des Umweltinformationsgesetzes Nordrtiein-Westfalen (UIG NRW) vom 29.03.2007 (GV NW 2007 S.142) in Verbindung mit der Tarifstelle 15c.1.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 (GV. NW. S. 262) in den jeweils geltenden Fassungen eine vom Arbeitsaufwand abhängige Gebühr erhoben.

Hierbei wird ein Stundensatz von derzeit 70 Euro zugrunde gelegt.

Weitere Informationen

Näheres zum Thema Altlastenverdachtsflächen erfahren Sie hier auf den Seiten der Stadt Aachen.

Auskunft aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster

Die Untere Bodenschutzbehörde des Fachbereichs Klima und Umwelt der Stadt Aachen führt auf der Basis des § 11 des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der §§ 7 und 8 des Landesbodenschutzgesetzes NRW ein Altlastenverdachtsflächenkataster.

Hier an dieser Stelle können Sie eine Auskunft aus dem Kataster beantragen. Dazu können Sie sich entweder im Serviceportal einloggen (gelber Button am Textende "Zur Anmeldung") und elektronisch den weiteren Anweisungen folgen oder ein beschreibbares PDF-Formular herunterladen (rechte Spalte unter Downloads "Altlastenverdachtsflächen: Antrag auf Auskunft") und dieses ausgefüllt der Behörde zusenden (per Post oder als E-Mail-Anhang). Bitte nutzen Sie als E-Mail-Adresse hierfür ausschließlich "altlastenauskunft@mail.aachen.de".

Der Antrag kann für alle Grundstücke gestellt werden, die innerhalb des Aachener Stadtgebietes liegen (Gemarkungen Aachen, Brand, Burtscheid, Eilendorf, Forst, Haaren, Kornelimünster, Laurensberg, Lichtenbusch, Richterich, Sief, Walheim).

Für die außerhalb der Stadt Aachen liegenden Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg, Würselen ist die Untere Bodenschutz-behörde der Städteregion Aachen zuständig -> Kontakt und Informationen

Näheres zum Thema Altlastenverdachtsflächen erfahren Sie hier auf den Seiten der Stadt Aachen.

Für die Erteilung der Auskunft wird auf der Grundlage des § 5 des Umweltinformationsgesetzes Nordrtiein-Westfalen (UIG NRW) vom 29.03.2007 (GV NW 2007 S.142) in Verbindung mit der Tarifstelle 15c.1.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 (GV. NW. S. 262) in den jeweils geltenden Fassungen eine vom Arbeitsaufwand abhängige Gebühr erhoben.

Hierbei wird ein Stundensatz von derzeit 70 Euro zugrunde gelegt.

Altstandorte, Altablagerungen, Altlasten, Altlastenkataster, Altlastenauskunft, verdachtsflächen, OZG-ID 10485, Verdachtsflächenkataster, Schädliche Bodenveränderung, SBV Flächen, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2803/show
Fachbereich Klima und Umwelt FB 36
Reumontstraße 1 52058 Aachen
Telefon 0241 432-36001
Fax 0241 432-3699

Frau

Dr.

Frey-Wehrmann

Fachbereich Klima und Umwelt - Sachbearbeitung

2.05

0241 432-36520
susanne.frey.wehrmann@mail.aachen.de

Herr

Lürkens

Fachbereich Klima und Umwelt - Sachbearbeitung

2.06

0241 432-36521
martin.luerkens@mail.aachen.de

Herr

Quil

Fachbereich Klima und Umwelt - Sachbearbeitung

2.06

0241 432-36523
lutz.quil@mail.aachen.de

Herr

Sieben

Fachbereich Klima und Umwelt - Sachbearbeitung

2.09

0241 432-36524
stefan.sieben@mail.aachen.de