Auskunft aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster

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Auskunft aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster

Die Untere Bodenschutzbehörde des Fachbereichs Klima und Umwelt der Stadt Aachen führt auf der Basis des § 11 des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der §§ 7 und 8 des Landesbodenschutzgesetzes NRW ein Altlastenverdachtsflächenkataster.

Hier an dieser Stelle können Sie eine Auskunft aus dem Kataster beantragen. Dazu können Sie sich entweder im Serviceportal einloggen (gelber Button am Textende "Zur Anmeldung") und elektronisch den weiteren Anweisungen folgen oder ein beschreibbares PDF-Formular herunterladen (rechte Spalte unter Downloads "Altlastenverdachtsflächen: Antrag auf Auskunft") und dieses ausgefüllt der Behörde zusenden (per Post oder als E-Mail-Anhang). Bitte nutzen Sie als E-Mail-Adresse hierfür ausschließlich "altlastenauskunft@mail.aachen.de".

Der Antrag kann für alle Grundstücke gestellt werden, die innerhalb des Aachener Stadtgebietes liegen (Gemarkungen Aachen, Brand, Burtscheid, Eilendorf, Forst, Haaren, Kornelimünster, Laurensberg, Lichtenbusch, Richterich, Sief, Walheim).

Für die außerhalb der Stadt Aachen liegenden Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg, Würselen ist die Untere Bodenschutz-behörde der Städteregion Aachen zuständig -> Kontakt und Informationen

Kosten

Für die Erteilung der Auskunft wird auf der Grundlage des § 5 des Umweltinformationsgesetzes Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) vom 29.03.2007 (GV NW 2007 S.142) in Verbindung mit der Tarifstelle 8.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) vom 08.08.2023 (GV. NRW. S. 524) in den jeweils geltenden Fassungen eine vom Arbeitsaufwand abhängige Gebühr erhoben. Hierbei wird ein Stundensatz von derzeit 70,00 Euro zugrunde gelegt. (Stand 11/2023).

Weitere Informationen

Näheres zum Thema Altlastenverdachtsflächen erfahren Sie hier auf den Seiten der Stadt Aachen.