Untersuchungsberechtigungsschein (Jugendliche unter 18 Jahren)

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Untersuchungsberechtigungsschein (Jugendliche unter 18 Jahren)

Minderjährige Personen, die in das Berufsleben eintreten, müssen vor Antritt einer Arbeits-, Lehr- oder Ausbildungsstelle ärztlich untersucht werden. Damit das medizinische Personal die Untersuchungskosten, die vom Land getragen werden, abrechnen kann, muss für die zu untersuchende Person zunächst ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden. Ggf. sind zu einem späteren Zeitpunkt weitere Untersuchungen notwendig, für diese muss ebenfalls ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

Zuständigkeit

Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines erfolgt durch die für den Hauptwohnsitz der jugendlichen Person zuständige Meldebehörde. Falls die jugendliche Person keinen Wohnsitz in Deutschland hat, erfolgt die Ausstellung durch die Meldebehörde am Sitz der (künftigen) Arbeitsstelle.

Die Beantragung kann entweder durch die jugendliche Person oder durch die gesetzliche Vertretung erfolgen.

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass der jugendlichen Person bzw. der gesetzlichen Vertretung

Kosten

gebührenfrei

Untersuchungsberechtigungsschein (Jugendliche unter 18 Jahren)

Minderjährige Personen, die in das Berufsleben eintreten, müssen vor Antritt einer Arbeits-, Lehr- oder Ausbildungsstelle ärztlich untersucht werden. Damit das medizinische Personal die Untersuchungskosten, die vom Land getragen werden, abrechnen kann, muss für die zu untersuchende Person zunächst ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden. Ggf. sind zu einem späteren Zeitpunkt weitere Untersuchungen notwendig, für diese muss ebenfalls ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

Zuständigkeit

Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines erfolgt durch die für den Hauptwohnsitz der jugendlichen Person zuständige Meldebehörde. Falls die jugendliche Person keinen Wohnsitz in Deutschland hat, erfolgt die Ausstellung durch die Meldebehörde am Sitz der (künftigen) Arbeitsstelle.

Die Beantragung kann entweder durch die jugendliche Person oder durch die gesetzliche Vertretung erfolgen.

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gebührenfrei

Berechtigungsschein für Untersuchung, OZG-ID 10329, UBS https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2725/show
Bürgerservice - Aachen Mitte
Hackländerstraße 1 52058 Aachen
Telefon 0241 432-0
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Fax 0241 432-8199
Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
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Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Germanusstraße 32-34 52080 Aachen
Telefon 0241 432-8312
Fax 0241 432-8399
Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
Roermonder Straße 559 52072 Aachen
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Schulberg 20 52076 Aachen
Telefon 0241 432-8420
Fax 0241 432-8499
Bezirksamt Laurensberg
Rathausstraße 12 52072 Aachen
Telefon 0241 432-0
Fax 0241 413541-8599