Untersuchungsberechtigungsschein (Jugendliche unter 18 Jahren)

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Untersuchungsberechtigungsschein (Jugendliche unter 18 Jahren)

Minderjährige Personen, die in das Berufsleben eintreten, müssen vor Antritt einer Arbeits-, Lehr- oder Ausbildungsstelle ärztlich untersucht werden. Damit das medizinische Personal die Untersuchungskosten, die vom Land getragen werden, abrechnen kann, muss für die zu untersuchende Person zunächst ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden. Ggf. sind zu einem späteren Zeitpunkt weitere Untersuchungen notwendig, für diese muss ebenfalls ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellung der Bescheinigungen nur möglich ist, wenn der Beschäftigungsbeginn in der Zukunft liegt. Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Erstuntersuchung ist nicht möglich, wenn die Arbeits-, Lehr- oder Ausbildungsstelle bereits vorher angetreten wurde.

 

Antragstellung

 

Die Ausstellung der Untersuchungsberechtigungsscheine erfolgt seit Oktober 2023 in Form einer sogenannten UBS-ID. Die UBS-ID kann online ohne persönliche Vorsprache beantragt werden.

 

Jugendliche Personen, die den Weg der Online-Beantragung nicht nutzen können oder wollen, können die UBS-ID bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen (in Aachen Bürger*innenservice Bahnhofplatz und Katschhof sowie alle Bezirksämter, Terminvereinbarung erforderlich). Jugendliche mit Wohnsitz im Ausland können die UBS-ID ebenfalls an diesen Standorten erhalten, falls der künftige Arbeitgeber seinen Sitz in Aachen hat.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen inklusive einer Videoanleitung zur Online-Beantragung finden Sie hier.

 

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass der jugendlichen Person bzw. der gesetzlichen Vertretung

Kosten

gebührenfrei