Beglaubigung (Unterschrift)

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Beglaubigung (Unterschrift)

Unterschriften können grundsätzlich beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Es liegt jedoch im Ermessen der Behörde, ob sie eine Unterschrift im Einzelfall beglaubigt, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Entscheidung, ob die Beglaubigung erfolgt, kann daher erst bei Vorlage des Dokuments getroffen werden.

Die Behörde oder sonstige Stelle, bei der das zu unterzeichnende Dokument vorgelegt werden soll, muss konkret benannt werden. Die Beglaubigung der Kopie erfolgt ausschließlich zur Vorlage bei dieser Behörde bzw. sonstigen Stelle, dies wird im Beglaubigungsvermerk eingetragen.

Persönliche Vorsprache

Die zu beglaubigende Unterschrift muss in Gegenwart des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin geleistet werden, daher ist eine persönliche Vorsprache der unterschreibenden Person zwingend erforderlich.

Ausschlussgründe

Beglaubigungen von Unterschriften sind gesetzlich ausgeschlossen bzw. werden bei der Stadt Aachen grundsätzlich nicht vorgenommen, wenn:

  • es sich um eine Unterschrift ohne dazugehörigen Text handelt,

  • es sich um eine Unterschrift handelt, die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bedarf
    (z. B. Grundstückskaufverträge, Anmeldungen zum Vereinsregister, etc.),

  • die unterzeichnende Person nicht persönlich in der Dienststelle vorspricht,

  • der Text des unterzeichneten Schriftstückes nicht in deutscher Sprache verfasst ist,

  • die unterzeichnende Person sich nicht durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen kann,

  • oder sonstige Beglaubigungsverbote bestehen.


In Fällen, in denen eine amtliche Beglaubigung nicht möglich ist, kann eine Unterschrift ggf. durch einen Notar (m/w/d) öffentlich beglaubigt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der unterzeichnenden Person

  • zu unterzeichnendes Schriftstück*


*Es wird dringend darum gebeten, das Schriftstück erst in Gegenwart des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin zu unterzeichnen.

Kosten

1,50 € je Unterschrift

Die Gebühr muss im Rahmen der Vorsprache in bar oder per Karte entrichtet werden.