Führungszeugnis
Führungszeugnis
Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr oder deren gesetzliche Vertretung können die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Die Beantragung muss persönlich erfolgen, die Beantragung durch bevollmächtigte Personen ist nicht zulässig.
Belegarten
Es gibt Führungszeugnisse für private und für behördliche Zwecke (Belegarten N bzw. O) sowie erweiterte Führungszeugnisse (Belegarten NE und OE).
Führungszeugnisse für behördliche Zwecke werden unmittelbar an die Behörde übersandt, daher muss die Bezeichnung und die Anschrift der Behörde bei der Antragstellung benannt werden. Es wird im eigenen Interesse empfohlen, bei der Antragstellung zusätzlich ein Aktenzeichen und/oder eine Ansprechperson anzugeben.
Die Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen ist nur gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Stelle, die Einsicht in das Führungszeugnis verlangt, möglich.
Online-Beantragung
Bei freigeschalteter Online-Funktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels kann die Beantragung unabhängig vom Wohnsitz online beim Bundesamt für Justiz erfolgen: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Es wird darauf hingewiesen, dass Online-Beantragungen ausschließlich über die o. g. Adresse möglich sind, nicht über private Anbieter.
Beantragung über die Stadt Aachen
Personen, die in Aachen gemeldet sind, können, nach vorheriger Terminvereinbarung, Führungszeugnisse über den Bürger*innenservice, die Bezirksämter und im Rahmen gewerberechtlicher Angelegenheiten bei der Gewerbemeldestelle Aachen-Mitte beantragen.
Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen sich unmittelbar an das Bundesamt für Justiz wenden. Eine Beantragung über die Stadt Aachen ist für Personen mit Wohnsitz außerhalb Aachens nicht möglich.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass der Person bzw. der gesetzlichen Vertretung
- ggf. Name, Anschrift und Aktenzeichen der Behörde, bei der das Führungszeugnis eingereicht werden muss
- ggf. Nachweis zum Bedarf eines erweiterten Führungszeugnisses (siehe Merkblatt im Downloadbereich)
- ggf. Nachweis zur Gebührenbefreiung (siehe Merkblatt des Bundesamtes für Justiz)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Führungszeugnis finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz und im Merkblatt zur Beantragung von Führungszeugnissen bei der Stadt Aachen (siehe Downloadbereich).
Kosten
13,00 €
Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ein entsprechendes Merkblatt des Bundesamtes für Justiz steht auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Die Gebühr muss im Rahmen der Antragstellung in bar oder per Karte entrichtet werden. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Stadt Aachen hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer und kann keine Auskünfte zum Sachstand erteilen. Entsprechende Rückfragen müssen direkt an das Bundesamt für Justiz gerichtet werden.
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Kontakt
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