Fonds „Oecher Perlen – Fonds für eine lebenswerte Innenstadt"

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Fonds „Oecher Perlen – Fonds für eine lebenswerte Innenstadt"

Als Unternehmer*innen aus Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk oder Eigentümer*in einer durch diese Nutzungen bespielten Immobilie bilden Sie das Herz unserer Stadt. Mit Ihren Angeboten laden Sie Menschen dazu ein, die Innenstadt bzw. die Ortskerne der Stadtbezirke zu besuchen.

Haben Sie Ideen für

  • eine Veranstaltung
  • eine Aufwertung/ Dekoration in Ihrer Straße
  • die gemeinschaftliche Gestaltung von (leerstehenden) Ladenlokalen und deren Schaufenstern
  • oder eine andere besondere Aktion,

die die Stadt aufwerten und Besuchsanlässe schaffen? Mit dem Fonds „Oecher Perlen“ stellen wir Ihnen Mittel zur Verfügung, damit gute Ideen Wirklichkeit und die Netzwerke vor Ort gestärkt werden.

Wichtig: Die Projekte sollen das Thema „Zwischen Reit-WM und Weihnachtsmarkt – Herbstliche Stimmung in Aachens Einkaufsstraßen“ aufgreifen.

Historie

Der Fonds wurde 2021 durch die CDU-Fraktion angeregt, um den Einzelhandel, die Gastronomie und das Handwerk in Zeiten der Pandemie als Ganzes zu beleben und zu unterstützen. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung hat anschließend die Bereitstellung der Mittel veranlasst.

Die Branchen kämpfen weiterhin mit verschiedenen Herausforderungen, sodass der Fonds nach wie vor Unterstützung bietet. Seit Ende 2021 konnten mit dem Fonds diverse Vorhaben gefördert werden und in den einzelnen Stadtteilen erlebbar gemacht werden.

Der Fonds hat sich als Unterstützungsinstrument etabliert und wird rege genutzt: Bislang konnten mehr als 130 Maßnahmen ermöglicht werden.

Als Inspiration können Sie sich Praxisbeispiele aus den Phasen 1-7 anschauen. Die beiden Broschüren mit ausgewählten Projekten finden Sie im Downloadbereich.

 

Wir freuen uns auf Ihre Einreichungen und wünschen viel Erfolg!

Hinweise und Besonderheiten

Häufig gestellte Fragen/ Frequently Asked Questions (FAQ):

Bin ich antragsberechtigt?

Es ist eine Kooperation von mindestens drei Akteur*innen aus Handel, Gastronomie und Handwerk erforderlich (Unternehmen, Immobilieneigentümer*innen). Interessen-, Werbe- und Straßengemeinschaften sowie Verbände aus den zuvor genannten Branchen können auch ohne Partner*innen Anträge für ihre Mitgliedsunternehmen stellen.

Ich habe noch keine Partner*innen für mein Vorhaben. Was kann ich tun?

Falls vorhanden, sprechen Sie den*die Vertreter*in Ihrer lokalen Interessengemeinschaft an und bitten Sie diese*n Ihr Vorhaben zu teilen. Oder melden Sie sich bei antragsberechtigten Unternehmen, die zu Ihrem Vorhaben passen und bitten Sie diese selbst aktiv um Teilnahme.

Was kann ich beantragen?

  • Gestaltungsmaßnahmen zur Aufwertung eines Standortes, z. B. einheitliche Straßendekoration i. R. der Bestimmungen der aktuellen Sondernutzungssatzung
  • Veranstaltungen, (der Eintritt muss kostenfrei sein), z. B. anlässlich von Sonderöffnungszeiten (z. B. Late-Night-Shopping, Sonderaktionen an verkaufsoffenen Sonntagen), gastronomische, kulturelle oder sportliche Events, Straßenfeste und damit verbundene Marketingmaßnahmen
  • Unterstützung von gemeinschaftlichen und temporären Nutzungen oder Gestaltungen von (leerstehenden) Ladenlokalen und deren Schaufenstern (in Abstimmung mit dem/der Eigentümer*in, z. B. Pop-up-Markt)

Gesucht werden kreative und originelle Ideen, die über den normalen Geschäftsbetrieb bzw. die Aktivitäten der Interessen-, Werbe- oder Straßengemeinschaft hinausgehen. Bitte beachten Sie dass Förderanträge nur für Projekte gestellt werden können, die noch nicht begonnen wurden.

Wie kann ich mitmachen?

Während der laufenden Antragsphasen können Sie Ihr Konzept über unser Onlineformular einreichen (siehe gelber Button unten).

Bis wann kann ich meinen Antrag stellen?

Bis spätestens zum 13.09.2026

Wie hoch ist die Zuwendung im Falle eines positiven Bescheids?

Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 7.500 Euro.

Muss ich die Finanzierung des Projekts vorstrecken?

Nein, die Fördermittel werden nach der Bewilligung vorschüssig bereitgestellt und müssen bis zum Ende der Umsetzungsphase für das beantragte Projekt verausgabt werden.

Wie lange habe ich Zeit das Projekt umzusetzen?

Sechs Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheids

Weitere Informationen

Das Programm wird begleitet durch den Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa.

Weiterführende Informationen