Verwendungsnachweis KAStE-Förderung (außerhalb städtischer Einrichtungen)
Verwendungsnachweis KAStE-Förderung (außerhalb städtischer Einrichtungen)
Den Verwendungsnachweis, zu dem auch eine Beratung durch den Kulturbetrieb möglich ist, können Sie über das Serviceportal der Stadt Aachen vollständig online ausfüllen und absenden.
Fristen
Der Verwendungsnachweis zu finanziellen Förderungen im Rahmen der KAStE ist am 31.März eines jeden Jahres für das abgelaufene Jahr vorzulegen.
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Kaufmännische Abteilung, Stellvertretende Betriebsleitung, Kaufmännische Geschäftsführung (E 49/S)Kaufmännische Abteilung, Stellvertretende Betriebsleitung, Kaufmännische Geschäftsführung
Mozartstraße 2-10
52058 Aachen
Telefon: 0241 432-4909
E-Mail: kulturservice@mail.aachen.de