Zuwendung im Rahmen der KAStE (Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen)-Antrag auf Gewährung

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Zuwendung im Rahmen der KAStE (Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen)-Antrag auf Gewährung

Diesen Antrag, zu dem auch eine Beratung durch den Kulturbetrieb möglich ist, können Sie über das Serviceportal der Stadt Aachen vollständig ausfüllen und absenden.

Fristen

Bitte beachten Sie:

In den Richtlinien für die Förderung der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen vom 06. September 2024 ist als Frist für das Einreichen eines Antrages jeweils der 30. September des Jahres, in welchem Mittel für das darauffolgende Jahr beantragt werden, genannt.

Ansonsten gelten die in den Förderrichtlinien genannten Fristen.