Sondernutzung (Genehmigung Bücherschrank)
Sondernutzung (Genehmigung Bücherschrank)
Wenn Sie einen Bücherschrank auf öffentlicher Verkehrsfläche aufstellen wollen, dann handelt es sich um eine Sondernutzung und muss beantragt werden. Bei dem Antrag sollte ein bemaßter Lageplan mit genauer Position des Bücherschrankes beigefügt werden. Desweiteren nähere Angaben über das Aussehen und die Ausmaße des Bücherschrankes und natürlich Name und Anschrift des Antragstellers. Der Antragsteller ist gleichzeitig Verantwortlicher für den Bücherschrank. Der Antragsteller ist Adressat für die Sondernutzungsgenehmigung. An dem Bücherschrank muss ein Ansprechpartner (Verantwortlicher) angegeben werden.
Es werden 14,00 € Verwaltungsgebühren erhoben.
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Sondernutzung (FB 68/420)Sondernutzung
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
E-Mail: sondernutzung@mail.aachen.de