Pfandleihgewerbe (WSP.NRW)
Pfandleihgewerbe (WSP.NRW)
Sie möchten das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis beträgt 750,00 €.
Bei schriftlicher Antragsstellung wird Ihnen ein Gebührenbescheid über den o.a. Betrag zugeschickt.
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Kontakt
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten Aachen (für WSP.NRW)Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten Aachen (für WSP.NRW)
Peterstraße 44-46
52058 Aachen
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