Pfandleihgewerbe (WSP.NRW)

BIS: Suche und Detail

Pfandleihgewerbe (WSP.NRW)

Sie möchten das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.

Kosten

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis beträgt 750,00 €.

Bei schriftlicher Antragsstellung wird Ihnen ein Gebührenbescheid über den o.a. Betrag zugeschickt.

Kontakt

Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten Aachen (für WSP.NRW)
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten Aachen (für WSP.NRW)
Peterstraße 44-46
52058 Aachen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Sobczyk
Tel: 0241 432-32328