Gedenkfeier für ordnungsbehördliche Bestattungen

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Gedenkfeier für ordnungsbehördliche Bestattungen

FB 32/310

Für die Bestattung von Verstorbenen, die keine Angehörigen haben, oder deren bestattungspflichtige Angehörige nicht bzw. nicht rechtzeitig ermittelt werden können, oder die - aus welchen Gründen auch immer - nicht in der Lage sind, ihrer Bestattungspflicht nachzukommen, trägt das Ordnungsamt Sorge.

Um auch dieser Menschen zu gedenken hält die Stadt gemeinsam mit der evangelischen und katholischen Kirche bereits seit dem Jahr 2013 einmal jährlich eine öffentliche Gedenkfeier auf dem Friedhof Hüls ab. Unter dem Motto „Vom Winde nicht verweht“ werden die Namen der Verstorbenen verlesen und für jeden eine Kerze entzündet.

Durch diese Gedenkfeier und die vorgeschaltete Veröffentlichung der Anzeige mit den Namen der Verstorbenen in den Aachener Nachrichten wird auch Nachbarn, Freunden und Bekannten, die bei der Bestattung nicht anwesend waren, die Möglichkeit gegeben, der Toten zu gedenken.

Den Abschluss der Gedenkfeier bildet das Verbringen der Kerzen zu dem auf dem Friedhof errichteten Kreuz als zentraler Gedenkstätte für die Verstorbenen.

Da die auf den Gräbern aufgestellten Holzkreuze mit den Lebensdaten mit der Zeit verwittern werden um die Gedenkstätte herum Steine verlegt, auf denen jeweils der Name der Verstorbenen und ihrer Lebensdaten stehen.

Die Beschriftung dieser Steine ist nur durch Spenden möglich. Weil die Zahl der jährlich zu ersetzenden Holzkreuze zunimmt, ist jede Spende willkommen.

Kontakt

Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte) (FB 32/310)
Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)
Peterstraße 44-46
52062 Aachen
Telefon:
E-Mail: ordnungsamt@mail.aachen.de

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