Hausauskünfte

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Hausauskünfte

Eigentümer*innen eines Objekts und deren Bevollmächtigte haben nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie ggf. Doktorgrade der unter der Anschrift ihres Objektes gemeldeten Personen.

Beantragung und Erteilung

Die Auskunft kann formlos postalisch Stadt Aachen, FB 12/100, 52058 Aachen
oder per Mail buergerservice@mail.aachen.de beantragt werden.

Die Erteilung der Auskunft erfolgt ausschließlich postalisch, daher ist die Angabe einer Postadresse auch bei Beantragung per Mail zwingend erforderlich. Auskunftserteilungen per Mail oder Telefon sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.

Objekte mit mehreren Wohneinheiten

Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen sind bei Objekten mit mehreren Wohneinheiten unter der gleichen Anschrift nicht möglich, da im Melderegister nur die Anschrift gespeichert ist.
Bei Wohnanlagen mit mehreren Eigentümer*innen kann eine Auskunft nur mit Zustimmung aller Eigentümer*innen und ohne nähere Angabe zur jeweiligen Wohneinheit erteilt werden.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Hausauskünfte werden ausschließlich durch durch den Bürger*innenservice Aachen-Mitte erteilt, nicht durch die Bezirksämter.

Kosten

gebührenfrei

Kontakt

Bürgerservice - Aachen Mitte (FB 12/100)
Bürgerservice - Aachen Mitte
Hackländerstraße 1
52058 Aachen
Telefon: 0241 432-0
E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

Zuständige Kontaktpersonen