Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung online
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung online
Die 'Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung' dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Aachen bestehen.
Sie ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
- Spielhallen
- Reisegewerbekarte
- Taxi/Mietwagengewerbe
- Makler*innen/Bauträger*innen
- Versicherungsvermittler*innen nach § 34 ff GewO
oder auch für die Teilnahme an
- öffentlichen Ausschreibungen
Sie möchten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?
Nach erfolgter Anmeldung im Serviceportal können Sie uns über das unten aufgeführte Formular die Mitteilung online übermitteln. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch telefonisch oder schriftlich (auch via Fax) beantragen.
Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post zu.
In dringenden Fällen können Sie mit vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorsprechen und nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses die Bescheinigung direkt mitnehmen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Pass (bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments beifügen, bei Online-Antrag Kopien dieser Seiten als PDF- oder JPEG-Datei als Anlage beifügen)
- Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
- Schriftliche Vollmacht (nur wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten)
Kosten
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (kostenfrei)
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Kontakt
Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer (FB 22/200)Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer
Habsburgerallee 11-13
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: gewerbesteuer@mail.aachen.de