Gewerbemeldung

BIS: Suche und Detail

Gewerbemeldung

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei

  • Neuerrichtung eines Betriebs,
  • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
  • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
  • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
  • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
  • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.

Dies sind unter Anderem:

  • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
  • Unterrichtswesen

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Verwaltungssuchmaschine

Kontakt

Gewerbemeldestelle (Aachen-Mitte) (FB 32/320)
Gewerbemeldestelle (Aachen-Mitte)
Peterstraße 44-46
52062 Aachen
Telefon:
E-Mail: fb32-320gewerbemeldestelle@mail.aachen.de

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Kontaktpersonen

Gewerbemeldung

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei

  • Neuerrichtung eines Betriebs,
  • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
  • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
  • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
  • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
  • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.

Dies sind unter Anderem:

  • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
  • Unterrichtswesen

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Verwaltungssuchmaschine
Gewerbeanmeldung, Gewerbe, online Gewerbe Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/786664/show
Gewerbemeldestelle (Aachen-Mitte)
Peterstraße 44-46 52062 Aachen
Fax 0241 413541-32399

Herr

Böhm

Sachbearbeiter Aachen-Mitte

01.13

0241 432-32326

Frau

Boltz

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

01.13

0241 432-32324

Frau

Camen

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

0241 432-32330

Frau

Atris

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

01.13

0241 432-32325