Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe
Sozialer Dienst des Jugendamtes
Sind Kinder und Jugendliche seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht, so können sie Hilfen vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule erhalten. Grundlage für diese Hilfen ist in der Regel eine fachärztliche Diagnose. Eingliederungshilfe wird in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form geleistet (siehe hierzu auch Hilfen zur Erziehung).
Eine Besonderheit stellt die Eingliederungshilfe bei Teilleistungsstörungen (Legasthenie, Dyskalkulie) dar. Die Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfe wurde im Sozialraumteam 6 spezialisiert. Die Mitarbeiterinnen des Sozialraumteams 6 arbeiten eng mit den beteiligten Schulen, die das für die Durchführung und die richtige Auswahl der Hilfe notwendige Gutachten erstellen, zusammen. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung einer Eingliederungshilfe ist eine ausführliche Diagnose. Weiteres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das Sie sich unter dem Link unten ansehen oder herunterladen können.
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