Schülerfahrkosten (Schulen der Stadt Aachen)
Schülerfahrkosten (Schulen der Stadt Aachen)
Die Stadt Aachen führt zum Schuljahr 2026/2027 ein neues digitales Antragsverfahren für die Schülerfahrkosten ein, welches das bisherige Verfahren ablösen wird. Statt analoger Formulare erwartet Sie eine moderne, benutzerfreundliche digitale Oberfläche. So müssen Sie nichts mehr händisch ausfüllen oder ausdrucken und in der Schule abgeben.
Das Online-Portal wird zum 15. April 2026 frei geschaltet. Anträge für Schülerfahrkosten müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 online eingereicht werden. Auch wenn Sie bisher über ein bewilligtes Ticket verfügen, müssen Sie nun einen neuen Antrag über das Online-Portal stellen.
Um das Schülerfahrkosten Portal online nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihrer BundID anmelden. Zur Verifizierung benötigen Sie Ihre e-mail-Adresse. Es muss kein Programm installiert werden, es handelt sich um eine Web-Anwendung.
Das Onlineverfahren stellt das grundsätzlich gewünschte und standardisierte Verfahren dar. Falls Ihnen die Beantragung im Rahmen des Onlineverfahrens nicht möglich sein sollte, können Sie sich an das Team der Schülerfahrkosten unter schuelerfahrkosten@mail.aachen.de wenden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen
Bitte beachten Sie die ausführliche Anleitung unter „Hier erhalten Sie weitere Informationen“
Sollten Sie den Antrag mit Ihrem Smartphone stellen, nehmen Sie dieses ins Querformat, damit alle Anweisungen zu lesen sind.
Kurzerläuterung zum online-Verfahren:
- Gehen Sie bis zum Seitenende des nachstehenden Textes und klicken auf das Feld „zum Formular“
- Beachten Sie auf der Seite die Hinweise zur Nutzung von Browsern auf mobilen Systemen zu Android und IOS
- Klicken Sie bei Bund-ID auf „zur Anmeldung“ – Sie werden umgeleitet zur Seite id.bund.de
- Sofern Sie keine Bund-ID besitzen müssen Sie diese anlegen; wenn Sie bereits in der Vergangenheit ein Konto angelegt haben, können Sie sich mit diesen Daten anmelden
- Wenn Sie ein Konto erstellen möchten, gehen Sie auf „Konto erstellen“
- Wählen Sie hier bitte die Möglichkeit „Benutzername & Passwort“ aus (Basisregistrierung) – Sie brauchen dafür nur eine gültige E-Mail-Adresse (keinen Personalausweis mit online Funktion!)
- Geben Sie Ihre (nicht die des Kindes) persönlichen Daten und Ihre E-Mail ein
- bekommen Sie als Sicherheitsabfrage einen 6-stelligen Code an Ihre E-Mail-Adresse gesandt, wenn Sie diesen eingegeben haben wurde, müssen Sie die Mitteilung erhalten, dass Ihre E-Mail erfolgreich verifiziert wurde.
- Vergeben Sie Ihre Kontodaten (Benutzername und Passwort. Beachten Sie die Richtlinien zum Passwort, Sicherheitsabfrage) und schließen diese ab
- Es muss eine Meldung erscheinen, dass das Bund-ID Konto erfolgreich erstellt wurde
- Gehen Sie dann auf das Feld „Weiter zur Anmeldung“
- Gehen Sie auf „Benutzername und Passwort“
- Melden Sie sich mit den zuvor vergebenen Daten Benutzername und Passwort an (ggf. müssen Sie nochmal einen Sicherheitscode eingeben, der Ihnen per E-Mail zugegangen ist)
- Sie erhalten die Nachricht, dass Sie zum Serviceportal zurückgeleitet werden
- Klicken Sie auf „weiter“
- Wenn Sie die Meldung erhalten, dass der Anmeldeversuch wegen Zeitüberschreitung abgebrochen wurde, gehen Sie erneut auf das Serviceportal der Stadt Aachen (s. Nr. 1)
- Gehen Sie erneut zu „Ihr Servicekonto“ – Zur Anmeldung (s. Nr. 3)
- Gehen Sie nun auf „anmelden“
- Gehen Sie wieder zu „Benutzername & Passwort“
- Melden Sie sich mit den zuvor vergebenen Daten Benutzername und Passwort an (ggf. müssen Sie nochmal einen Sicherheitscode eingeben, der Ihnen per E-Mail zugegangen ist)
- Sie gelangen nun auf die Seite des Schülerfahrkosten Online Portal (Antragstellermodul) und können den Antrag stellen
- Klicken Sie auf „Schüler:in hinzufügen“ und geben die Stammdaten Ihres Kindes ein, für das der Antrag gestellt wird und speichern Sie Ihre Eingabe
- Klicken Sie anschließend auf „Neuer Ticketantrag“
- Füllen Sie den Antrag aus und speichern Sie diesen
- Durch „Antrag einreichen“ ist der Antrag gestellt
- Sie bekommen eine Meldung in Ihrem Postkorb, wenn der Antrag erfolgreich eingereicht wurde
Über die Schaltfläche am Ende des Textes gelangen Sie zum Online-Portal
Anträge im Schülerspezialverkehr (Taxi) bleiben derzeit noch im alten Verfahren, das entsprechende Formular im Downloadbereich kann auch für das Schuljahr 2026/2027 genutzt werden.
Folgendes ist beim Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten zu beachten:
Schülerfahrkosten können nur dann übernommen werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Grundlage hierfür ist immer die nächstgelegene Schule. Bei der nächstgelegenen Schule wird dabei nur innerhalb der Schulform (z.B. Gymnasien) unterschieden.
Es handelt sich lediglich um eine Kostenregelung.
Eine Verpflichtung zur Übernahme der Schülerfahrkosten besteht, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Schule für Schüler/innen
- der Primarstufe (Klasse 1 bis 4) mehr als 2 km,
- für Schüler der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) mehr als 3,5 km
- für Schüler der Sekundarstufe II (Klasse 11 bis 13) mehr als 5,0 km beträgt
Unabhängig von der Entfernung kann ein Anspruch aus gesundheitlichen Gründen bestehen. Dem Antrag ist in diesem Fall ein ärztliches Attest beizufügen, dem eindeutig zu entnehmen sein muss,
- welche Krankheit/Behinderung vorliegt,
- eine Bestätigung, dass der Schulweg zur nächstgelegenen Schule nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann und für welchen Zeitraum es gilt.
Des Weiteren kann ein Anspruch bestehen, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist. Dies ist dann gegeben, wenn die normalen Gefahren des Schulweges weit über dem Durchschnitt liegen. Als Beispiel für eine besondere Gefährlichkeit sei hier ein Schulweg von Grüne Eiche über die Monschauer Straße bis Waldfriedhof genannt.
Auch sogenannte schulorganisatorische Gründe können zu einer Übernahme von Schülerfahrkosten führen. Schulorganisatorische Gründe, die dem Besuch der nächstgelegenen Schule entgegenstehen können, sind alle Maßnahmen, die von einem Schulträger oder der Schule im Rahmen der zustehenden Organisationsbefugnisse zur Regelung des Schulbesuchs getroffen werden ( z.B. Gründe der Aufnahmekapazität, der Zusammenfassung von Hauptschüler/innen aus Zuwandererfamilien in Vorbereitungsklassen).
Hierbei begründen Ganztagsschulen, Schulen mit angegliedertem Tagesheim, Schulen mit einem Angebot besonderer Unterrichtsveranstaltungen, Schulen ohne Koedukation, das unterschiedliche Angebot von Fremdsprachen sowie unterschiedliche Kursangebote keinen eigenen Schultyp. Es muss sich um objektive Gründe handeln. Subjektive Gründe wie pädagogische Empfehlungen, Geschwisterkinder zur selben Schule, Freunde etc. sind keine schulorganisatorischen Gründe und können nicht berücksichtigt werden. Eine freie Schulwahl ist möglich. Bei den Schülerfahrkosten handelt es sich lediglich um eine Kostenregelung.
Für Schüler/innen mit Wohnsitz im benachbarten Ausland (Belgien / Niederlande) besteht neben den unter 1. aufgeführten Anspruchsgründen eine Sonderregelung. Es ist ergänzend zu prüfen, ob eine Familienleistung gem. EWG Verordnung1408/71 vorliegt. Hierzu ist die Ausfüllung eines weiteren Vordrucks notwendig. Dieser liegt im Sekretariat der Schule vor bzw. ist im Fachbereich Jugend und Schule erhältlich. Dieser kann ebenfalls im Downloadbereich (Beiblatt BE-NL) heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular sowie der Nachweis von z.B. Gehalts-/Bezügemitteilung oder Krankenversichertenkarte müssen dem Online Antrag hinzugefügt werden. Für den Fall, dass Linien außerhalb des AVV (z.B. TEC, De Lijn, Veolia etc.) benutzt werden müssen, können auf Antrag die kostengünstigsten Fahrkosten nach Vorlage der Belege (i.d.R. Schülerjahreskarte) erstattet werden. Die Fahrkosten für die TEC werden zu 50% erstattet. Bei der deutschsprachigen Gemeinschaft in Eupen, besteht die Möglichkeit weitere 50 % einer Erstattung des Betrages zu erhalten.
Bewilligungszeitraum zur Übernahme der Schülerfahrkosten ist in der Regel das Schuljahr (01.08. - 31.07.). Der jährliche Antrag auf Fahrkostenübernahme sollte frühzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres (möglich ab 01.04.) beim Fachbereich Jugend und Schule gestellt werden. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes (zum 31. 10.) gestellt wird (Ausschlussfrist gem. § 4 Abs. 2 Schülerfahrkostenverordnung).
Für das Schülerticket ist von den Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schüler/n/innen ein Eigenanteil zu übernehmen. Dieser beträgt pro Kind und Kalendermonat 14,00 €. Werden für mehrere minderjährige Kinder einer Familie Schülerfahrkosten durch einen Schulträger übernommen, wird der Eigenanteil für das 2. im Alter nachfolgende Kind auf 7,00 € und für das 3. im Alter nachfolgende Kind auf 0 € festgesetzt. Für Schülerinnen und Schüler, die Hilfe nach SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) erhalten entfällt der Eigenanteil. In diesem Fall bitte entsprechende Belege beifügen. Die Eigenanteile unterliegen Änderungen.
Die Erstattung von Kosten für die Benutzung eines privateigenen Fahrzeuges (z. B. Motorrad oder PKW) erfolgt nur, wenn die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit ist dann gegeben, wenn die reine Fahrzeit auch bei teilweiser Benutzung von privateigenen Fahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Wartezeiten in der Schule) mehr als 3 Stunden täglich beträgt oder wenn die Schülerin/der Schüler überwiegend vor 6 Uhr morgens die Wohnung verlassen muss. Für Grundschüler/innen gelten kürzere Fahrzeiten. Bei Bedarf erteilt Ihnen der Fachbereich Jugend und Schule Auskunft.
Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse der Schülerin/des Schülers, die für die Übernahme der Schülerfahrkosten bedeutsam sein kann (insbesondere Wohnungswechsel, Schulwechsel, Verlassen der Schule, Beendigung der Leistungen nach dem SGB XII (der Sozialhilfe), ist dem Fachbereich Jugend und Schule (FB 45/520), Mozartstrasse 2 - 10, 52064 Aachen (Tel. 0241/432 45661 oder 0241/432 45662) unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der unberechtigten Nutzung des Schülertickets entstehen neben den Fahrkosten zusätzliche Kosten der Beibringung.
Das Erfassen, Speichern und Verändern der nach diesem Formular erhobenen personenbezogenen Einzelangaben (-daten) ist nach dem Datenschutzgesetz zulässig, da dies zur rechtmäßigen Erfüllung der in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen - Fachbereich Jugend und Schule - liegenden Aufgaben erforderlich ist. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung im Antragsportal.
Mit der Antragstellung versichern Sie, dass Sie bzw. die Schülerin/der Schüler keine anderweitigen öffentlichen Leistungen erhalten bzw. erhält, die gesonderte Leistungen für Fahrkostenaufwendungen enthalten.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich 45 Jugend und Schule gerne zur Verfügung. Die Kontaktadressen finden Sie rechts auf der Seite unter "Zuständige Kontaktpersonen".
Kosten
Keine Gebühr
Suche
Kontakt
Team Bau, Ausstattung und Schülerfahrkosten (FB 45/520)Team Bau, Ausstattung und Schülerfahrkosten
Mozartstraße 2-10
52058 Aachen
E-Mail: