Lebensbescheinigung

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Lebensbescheinigung

Viele öffentliche und private Rententräger im In- und Ausland verlangen regelmäßige amtliche Bestätigungen, dass der bzw. die Rentenberechtigte noch lebt. Entsprechende Bestätigungen können durch den Bürger*innenservice Aachen-Mitte und die Bezirksämter ausgestellt werden, wenn die betroffene Person mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Aachen gemeldet ist.

Die Bestätigung erfolgt entweder auf einem Vordruck des Rententrägers oder durch Ausstellung einer zweckgebundenen Meldebescheinigung. Vordrucke des Rententrägers müssen von der beantragenden Person vorgelegt werden. Auf dem Vordruck bzw. der Meldebescheinigung wird explizit vermerkt, dass die Person noch lebt (bei persönlicher Vorsprache) bzw. kein Sterbeeintrag im Melderegister verzeichnet ist (bei Vorsprache einer bevollmächtigten Person).

Falls der Vordruck des*der Rententräger*in nicht in deutscher Sprache verfasst ist oder auf diesem Angaben bestätigt werden sollen, die nicht Bestandteil des Melderegisters sind, kann nur die Ausstellung einer separaten Lebens- bzw. Meldebescheinigung erfolgen. Auf Wunsch wird diese gesiegelt mit dem Vordruck verbunden.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
  • schriftlicher Nachweis, dass die Lebensbescheinigung der*des Rententräger*in angefordert wurde
    (die Ausstellung kann auch ohne den Nachweis erfolgen, ist dann aber gebührenpflichtig)

Kosten

Gebührenfrei bei Vorlage eines Nachweises zur Verwendung für Rentenzwecke, sonst 9,00 €.

Lebensbescheinigung

Viele öffentliche und private Rententräger im In- und Ausland verlangen regelmäßige amtliche Bestätigungen, dass der bzw. die Rentenberechtigte noch lebt. Entsprechende Bestätigungen können durch den Bürger*innenservice Aachen-Mitte und die Bezirksämter ausgestellt werden, wenn die betroffene Person mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Aachen gemeldet ist.

Die Bestätigung erfolgt entweder auf einem Vordruck des Rententrägers oder durch Ausstellung einer zweckgebundenen Meldebescheinigung. Vordrucke des Rententrägers müssen von der beantragenden Person vorgelegt werden. Auf dem Vordruck bzw. der Meldebescheinigung wird explizit vermerkt, dass die Person noch lebt (bei persönlicher Vorsprache) bzw. kein Sterbeeintrag im Melderegister verzeichnet ist (bei Vorsprache einer bevollmächtigten Person).

Falls der Vordruck des*der Rententräger*in nicht in deutscher Sprache verfasst ist oder auf diesem Angaben bestätigt werden sollen, die nicht Bestandteil des Melderegisters sind, kann nur die Ausstellung einer separaten Lebens- bzw. Meldebescheinigung erfolgen. Auf Wunsch wird diese gesiegelt mit dem Vordruck verbunden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
  • schriftlicher Nachweis, dass die Lebensbescheinigung der*des Rententräger*in angefordert wurde
    (die Ausstellung kann auch ohne den Nachweis erfolgen, ist dann aber gebührenpflichtig)

Gebührenfrei bei Vorlage eines Nachweises zur Verwendung für Rentenzwecke, sonst 9,00 €.

Lebensbescheinigungen, Rentenbescheinigung, Lebensbeweis, amtliche Bestätigung, Rente, OZG-ID 10102, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2728/show
Bürgerservice - Aachen Mitte
Hackländerstraße 1 52058 Aachen
Telefon 0241 432-0
Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken
Paul-Küpper-Platz 1 52078 Aachen
Fax 0241 432-8199
Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
Heinrich-Thomas-Platz 1 52080 Aachen
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Germanusstraße 32-34 52080 Aachen
Telefon 0241 432-8312
Fax 0241 432-8399
Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
Roermonder Straße 559 52072 Aachen
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Schulberg 20 52076 Aachen
Telefon 0241 432-8420
Fax 0241 432-8499
Bezirksamt Laurensberg
Rathausstraße 12 52072 Aachen
Telefon 0241 432-0
Fax 0241 413541-8599
Servicebereich Versicherungsamt
Aureliusstraße 2 52064 Aachen
Telefon 0241 432-3520
Fax 0241 432-3508