Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)

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Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Bürgergeld erhalten, tragbar gestaltet werden.

Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Sollten Sie bereits Wohngeld beziehen und möchten beispielsweise aufgrund einer Mieterhöhung einen neuen Antrag stellen, nutzen Sie bitte den Wohngeldantrag als Erhöhungsantrag. Die Antragsformulare finden Sie auf der rechten Bildschirmseite. Anträge wirken auf den Ersten des Monats zurück, in dem sie gestellt werden.

 

Den Wohngeld Antrag  können Sie über das Online-Portal gemeinsamonline.de stellen. 

Hier finden Sie die direkten Links zu den verschiedenen Anträgen:

Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag

Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung

Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung

 Bitte speichern Sie am Ende eines Antrag die Zusammenfassung (PDF Dokument) für Ihre Unterlagen ab.   

 

Mit dem Wohngeld-Plus-Rechner können Sie vorab eine unkomplizierte und schnelle Berechnung des voraussichtlichen Wohngeldanspruchs prüfen:

Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Wohngeld Seite des Ministeriums (inklusive Erklär-Video).

 

Die Antragsformulare können Sie auch unter Downloads als PDF Dokument herunterladen.

Eine Anleitung zur Vorgehensweise ist vorhanden. 

 

Hilfe bei der Antragsstellung

Sollten Sie Probleme bei der Antragstellung (z.B. Ausfüllen des Antragsvordrucks) haben und niemand in Ihrem familiären und/oder privatem Umfeld Hilfestellung leisten kann, finden Sie in diesen Fällen Unterstützung durch die Infostelle im Dienstgebäude Hackländerstraße 1 (1. Etage, Zimmer 137 und 138)

Ab dem 05.01.2026 finden diese Beratungen am Schalter B im Foyer, Dienstgebäude Hackländerstr. 1 statt.

Für telefonische Anfragen steht die Infostelle unter 0241 432-56450 zur Verfügung.

Servicezeiten der Infostelle:

Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 15.00 Uhr

Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr

 

Wichtiger Hinweis: 

Bitte beachten Sie, daß ab dem 24.12.2025 bis zum 02.01.2026 die Infostelle wegen Betriebsruhe zum Jahreswechsel geschlossen ist.

Ab Montag, den  05.01.2026  sind wir wieder persönlich für Sie da. 

 

Nutzen Sie bitte ausschließlich die Mailadresse wohngeld@mail.aachen.de. So stellen Sie sicher, dass Ihr Anliegen auch im Fall einer Abwesenheit bearbeitet werden kann.

 

Wenn Sie den Mietzuschuss außerhalb von Aachen-Mitte beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksamt in dem Stadtbezirk, in dem Sie wohnen. Die Adressen und Servicezeiten finden Sie rechts unter "Kontakt".

Die zentrale Beratung und die abschließende Bearbeitung von Anträgen auf Lastenzuschuss erfolgen ausschließlich im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (Aachen-Mitte).

 

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der Vielzahl der Neuanträge ist leider mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Wohngeldstellle bittet darum, möglichst von Fragen zum Bearbeitungsstadn abzusehen.

 

Letzte Änderung: 24.12.2025

Weitere Informationen

- Allgemeine Informationen zum Mietzuschuss

- Weitergehende Informationen zum Wohngeld