Kampfmittelbeseitigung
Kampfmittelbeseitigung
Kampfmittelbeseitigung
Beseitigung von Kampfmitteln aus dem zweiten Weltkrieg
Auch heute noch gehen von Kampfmitteln (Bomben, Granaten etc.) aus dem Zweiten Weltkrieg Gefahren aus. Nach der Landesbauordnung (BauO NRW) müssen Baugrundstücke im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeignet sein. Dies ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkrieges liegen und bei denen erhebliche Bodeneingriffe (i. d. R. > 80 cm) vorgenommen werden.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend das Ordnungsamt der Stadt Aachen (Hotline, Tel.: 0241 432-2801) oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu benachrichtigen.
Luftbildauswertung
Die Luftbildauswertung als erster Arbeitsschritt der präventiven Kampfmittelbeseitigung dient zur Lokalisierung von Verdachtsflächen im beantragten Grundstück. Unter Verdachtsflächen versteht man Flächen, in denen eine konkrete oder potentielle Kampfmittelgefahr zum Zeitpunkt des Zweiten Weltkrieges vorlag.
Nach Erteilung der Baugenehmigung ist der Antrag auf Luftbildauswertung beim Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement (FB 60/120) zu stellen. Hierzu nutzen Sie bitte den Antrag auf Luftbildauswertung. Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars benötigen oder weitere Fragen haben, stehen wir gerne unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Hinweise
- Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine geplante Baumaßnahme mit einem Bodeneingriff.
- Anträge, die lediglich zum Zwecke der Wertermittlung eines Grundstückes gestellt werden, werden nicht bearbeitet.
Kampfmitteluntersuchung (Oberflächensondierung)
Stellt sich im Rahmen der Luftbildauswertung heraus, dass es Hinweise auf Kampfhandlungen oder gar konkrete Verdachtspunkte im beantragten Bereich gibt, ist ein Antrag auf Kampfmitteluntersuchung beim Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement zu stellen.
Dem Antrag ist das unterzeichnete Beiblatt Betretungserlaubnis, die Erklärung über die Leitungsfreiheit, die Kostenübernahmeerklärung sowie ein Lageplan der zu untersuchenden Fläche beizufügen. Sofern Leitungen im beantragten Bereich vorhanden sind, sind entsprechende Bestandspläne einzureichen. Ggf. sind im Vorfeld auch vorbereitende Maßnahmen durchzuführen.
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen, wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc., beachten Sie bitte in diesem Fall den Leitfaden auf der Internetseite des KBD www.brd.nrw.de.
Unterlagen
Luftbildauswertung: Antrag auf Luftbildauswertung (in den Downloads)
Kampfmitteluntersuchung (Oberflächensondierung, konkrete Verdachte): Antrag auf Kampfmitteluntersuchung sowie Betretungserlaubnis und Erklärung Leitungsfreiheit (s. Downloads)
Die Anträge richten Sie bitte an die Stadt Aachen, Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement, FB 60/120, 52058 Aachen oder per Mail an Kampfmittel@mail.aachen.de
Kosten
Die Kosten für die Überprüfung von Grundstücken (Luftbildauswertung, Oberflächensondierung) werden vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Bezüglich der Erstattung der anfallenden Kosten für die Kampfmittelbeseitigung wird auf den Runderlass des Innenministeriums vom 09.11.2007 (s. Downloads) verwiesen.
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