Sondernutzung: Erlaubnis zur Aufstellen von Tischen und Stühlen
Sondernutzung: Erlaubnis zur Aufstellen von Tischen und Stühlen
Das Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße ist grundsätzlich verboten. Die zuständige Stelle kann eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Wenn Sie ein Gastronomiebetrieb mit Straßenausschank sind oder ein Betrieb sind, der lediglich eine gastronomische Dienstleistung anbieten, müssen Sie einen Antrag zum Aufstellen von Tischen und Stühlen bei der Straßenverkehrsbehörde stellen. Die Voraussetzungen und die Höhe der anfallenden Gebühren sind in der Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen geregelt. Erst nachdem die Sondernutzungserlaubnis erteilt worden ist, dürfen Tische und Stühle aufgestellt werden.
Wir beraten Sie gerne.
E-Mail: fb32-230veranstaltungen@mail.aachen.de
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