Zuweisungen von Sportstätten online

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Zuweisungen von Sportstätten online

Sie möchten eine städt. Sportstätte nutzen und eine Nutzungszeit in einer Sportstätte beantragen? 

Mit dieser Dienstleistung können Sie einen Antrag auf Zuweisung einer Sportstätte bei der Sportverwaltung stellen. Bitte klicken Sie "Zum Formular".

Antrag auf Nutzung einer Sportstätte

Für die Nutzung einer Sportstätte ist die Genehmigung des Fachbereichs Sport erforderlich. Die Nutzungsgenehmigung wird erteilt, sofern entsprechenden zeitliche Kapazitäten bestehen und die Bedingungen der Überlassungs- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Aachen erfüllt werden. Anträge, zur Nutzung einer kommunalen Sportstätte, müssen mindestens drei volle Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei der für die Zuweisung zuständigen Stelle eingehen. Für Sportveranstaltungen, die während der Sommer-, Oster- oder Weihnachtsferien durchgeführt werden sollen, müssen Anträge mindestens drei volle Wochen vor Ferienbeginn vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, kann eine Bearbeitung nicht garantiert werden.

Nach der Bearbeitung durch den Fachbereich Sport erhalten Sie einen Zuweisungsbescheid. In diesem Bescheid ist auch ein eventuell zu zahlendes Entgelt aufgeführt. Ist ein Entgelt zu zahlen, ist dieses vor der jeweiligen Nutzung fällig und auf das in dem Bescheid aufgeführte Bankkonto mit dem benannten Verwendungszweck zu überweisen.

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Sie möchten eine städt. Sportstätte nutzen und eine Nutzungszeit in einer Sportstätte beantragen? 

Mit dieser Dienstleistung können Sie einen Antrag auf Zuweisung einer Sportstätte bei der Sportverwaltung stellen. Bitte klicken Sie "Zum Formular".

Antrag auf Nutzung einer Sportstätte

Für die Nutzung einer Sportstätte ist die Genehmigung des Fachbereichs Sport erforderlich. Die Nutzungsgenehmigung wird erteilt, sofern entsprechenden zeitliche Kapazitäten bestehen und die Bedingungen der Überlassungs- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Aachen erfüllt werden. Anträge, zur Nutzung einer kommunalen Sportstätte, müssen mindestens drei volle Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei der für die Zuweisung zuständigen Stelle eingehen. Für Sportveranstaltungen, die während der Sommer-, Oster- oder Weihnachtsferien durchgeführt werden sollen, müssen Anträge mindestens drei volle Wochen vor Ferienbeginn vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, kann eine Bearbeitung nicht garantiert werden.

Nach der Bearbeitung durch den Fachbereich Sport erhalten Sie einen Zuweisungsbescheid. In diesem Bescheid ist auch ein eventuell zu zahlendes Entgelt aufgeführt. Ist ein Entgelt zu zahlen, ist dieses vor der jeweiligen Nutzung fällig und auf das in dem Bescheid aufgeführte Bankkonto mit dem benannten Verwendungszweck zu überweisen.

Antrag auf Zuweisungen von Sportstätten, Nutzungszeiten in Sportstätten buchen, Sportstätte, Nutzungszeit, OZG-ID 10627 https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/836918/show
Fachbereich Sport
Elisabethstraße 8 52062 Aachen
Telefon 0241 432-5209
Fax 0241 432-5224

Herr

Helten

Sachbearbeitung

6

0241 432-5221
Bezirksamt Eilendorf: Sportstättenangelegenheiten
Heinrich-Thomas-Platz 1 52080 Aachen

Herr

Helten

Sachbearbeitung

6

0241 432-5221
Bezirksamt Brand: Sportstättenangelegenheiten
Paul-Küpper-Platz 1 52078 Aachen
Fax 0241 432-6899

Herr

Helten

Sachbearbeitung

6

0241 432-5221
Bezirksamt Haaren: Sportstättenangelegenheiten
Germanusstraße 32-34 52080 Aachen

Herr

Helten

Sachbearbeitung

6

0241 432-5221
Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Sportstättenangelegenheiten
Schulberg 20 52076 Aachen

Herr

Helten

Sachbearbeitung

6

0241 432-5221
Bezirksamt Richterich: Sportstättenangelegenheiten
Roermonder Straße 559 52072 Aachen

Herr

Helten

Sachbearbeitung

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0241 432-5221
Bezirksamt Laurensberg: Sportstättenangelegenheiten
Rathausstraße 12 52072 Aachen

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Sachbearbeitung

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0241 432-5221