Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen für die Anbringung von Überspannungen (insbesondere Weihnachtsbeleuchtung)

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Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen für die Anbringung von Überspannungen (insbesondere Weihnachtsbeleuchtung)

Nach Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Gebrauch öffentlicher Verkehrsflächen grundsätzlich jedem im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet. 

Eine darüber hinausgehende Nutzung stellt entweder eine Sondernutzung oder eine sonstige Benutzung dar, welche beide eine Genehmigung erfordern. 

Welche Nutzungsart genau vorliegt, ist davon abhängig, ob der Gemeingebrauch hierdurch beeinträchtigt wird.

Überspannungen mit privater Weihnachtsbeleuchtung werden üblicherweise so hoch über der Verkehrsfläche angebracht, dass der Gemeingebrauch der Verkehrsflächen hiervon nicht beeinträchtigt wird.

In diesen Fällen liegt somit eine sonstige Benutzung vor.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Verfahren und der Beantragung finden Sie im beigefügten Merkblatt unter Downloads auf der rechten Seite. 

Die Genehmigung für eine Sondernutzung ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung einzuholen (E-Mail: fb32-202sondernutzung@mail.aachen.de).

Voraussetzung für die sonstige Benutzung ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen dem Antragsteller und der Stadt (E-Mail: fb60-vertrag@mail.aachen.de). 

Kontakt

Verwaltungs- und Vertragsangelegenheiten (FB 60/110)
Verwaltungs- und Vertragsangelegenheiten
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon: 0241 432-6011
E-Mail: fb60-vertrag@mail.aachen.de

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