Gewerbemeldung
Gewerbemeldung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei
- Neuerrichtung eines Betriebs,
- Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
- Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
- Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
- Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
- Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.
Dies sind unter Anderem:
- Erziehung von Kindern gegen Entgelt
- Unterrichtswesen
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Weitere Informationen erhalten Sie über das WSP.NRW
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Gewerbemeldestelle (Aachen-Mitte) (FB 32/320)Gewerbemeldestelle (Aachen-Mitte)
Peterstraße 44-46
52062 Aachen
Telefon:
E-Mail: fb32-320gewerbemeldestelle@mail.aachen.de