Reisepass (Abholung)
Reisepass (Abholung)
Information über Eingang des Reisepasses
Der Produktions- bzw. Lieferstatus des Reisepasses kann online oder telefonisch (0241 432-0, Mo – Fr von 7 – 18 Uhr) abgefragt werden.
Die Stadt Aachen verschickt aus Kosten- und Umweltschutzgründen keine postalischen Abholbenachrichtigungen für Reisepässe.
Hinweise zur Abholung
Der Reisepass kann nur in der Dienststelle, in der er beantragt wurde, abgeholt werden.
Die Abholung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Der alte Reisepass ist bei der Abholung im Original vorzulegen, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist. Die Vorlage entfällt, wenn der bisherige Reisepass als verloren bzw. gestohlen gemeldet wurde oder wenn es sich um eine Erstausstellung handelt.
Die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Abholung ist möglich. Bitte nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Vordruck (siehe Downloadbereich) und beachten Sie die dortigen Hinweise.
Die Ausstellung einer Vollmacht durch den*die Ausweisinhaber*in ist bereits ab einem Alter von 16 erforderlich, auch wenn die Abholung durch einen Elternteil erfolgt. Ausweise für jüngere Personen müssen durch eine*n gesetzliche*n Vertreter*in abgeholt werden.
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Kontakt
Bürger*innenbüro (FB 12/100)Bürger*innenbüro
Hackländerstraße 1
52064 Aachen
Telefon: 0241 432-0
E-Mail: ema@mail.aachen.de