Zukunftsfond

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Zukunftsfond

Der Zukunftsfonds für Kinder und Jugendliche ist eine Initiative der Stadt Aachen zur unbürokratischen Unterstützung bedürftiger Familien und deren Kinder zur Ermöglichung sozialer und kultureller Teilhabe.

Der Zukunftsfonds sieht gemäß Beschluss des Schulausschusses die Unterstützung in folgenden Situationen vor:

•    Zur Ermöglichung von sozialer und kultureller Teilhabe bei geringem Einkommen, sofern kein Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht oder ausgeschöpft wurde (z.B. eine Pauschale für Vereins-, Kultur- und Freizeitangeboten).

•    Pauschale für die Mitgliedschaft in Vereinen bei Einkommen an der Grenze zum Bildungs- und Teilhabepaket und nach Bedarf eine Pauschale für die Erstbeschaffung von Sportbekleidung bzw. Sportschuhen bei sportlichen Aktivitäten im Verein.

•    Für die Beschaffung von Erstausstattung mit Babybekleidung bei jungen, alleinerziehenden Müttern/Vätern und junge Eltern in gemeinsamer Erziehungsverantwortung (soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).

•    Für die Ausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).

•    Für Einzelanträge zu Klassenfahrten und Schüleraustauschen mit Aachener Partnerstädten. 

•    Für Einzel- bzw. Gruppenanträge zur Beschaffung von Musikinstrumenten. Die Finanzierung des Musikunterrichtes ist jedoch Bestandteil der schulischen Curricula bzw. einzubinden im Rahmen des Offenen Ganztags.

•    Für zukunftsweisende Projekte oder Veranstaltungen (zum Beispiel generationsübergreifend; Projekte gegenseitiger Hilfe; Förderung der Vielfalt, Förderung von gelebter Inklusion, Förderung des Demokratieverständnisses). Sie werden einmalig nach entsprechender Prüfung, ob anderweitige Finanzierungsoptionen auszuschließen sind, gefördert.

•    Anträge über eine Bezuschussung in Höhe von 2.000 Euro werden einmalig jährlich in der letzten Sitzung vor den Sommerferien dem Schulausschuss nach vorheriger Prüfung und Empfehlung der Fachverwaltung zur Entscheidung vorgelegt.

Beantragt werden die Mittel über die Mitarbeitenden von Kinder- und Tageseinrichtungen, Schulen sowie über Mitarbeitende von Vereinen, Institutionen und Trägern der Familien- und Jugendhilfe, sofern keine Ansprüche auf vorrangige Leistungen bestehen oder bestehende vorranginge Leistungen bereits ausgeschöpft worden sind und der Härtefall weiter besteht.


Laut Beschluss des Schulausschusses vom 19.05.2015 wird bei der Bezuschussung der Projekte im Rahmen des Zukunftsfonds vor dem Hintergrund des 100 %gen Mittelabrufs in der Vergangenheit folgende Berechnung angewendet:

•    zwischen den ersten Antrag eines Antragstellers zu 100 % zu fördern

•    den zweiten und dritten Folgeantrag zu 75 % zu fördern

•    ab dem vierten Antrag in Folge auf null zu setzen.

Für den Fall, dass zum Ende eines Haushaltsjahres eine Restsumme im Fonds verbleibt, kann diese auf die bisherigen Antragsteller entsprechend aufgeteilt werden.

Bei der Bezuschussung von „Schüleraustausche" mit Aachener Partnerstädten" werden folgende Kriterien angewendet:

•    Jedes Kind / jeder Jugendliche wird mit der Hälfte der zuwendungsfähigen Summe gefördert.

•    Unterstützt wird lediglich der Besuch einer Aachener Städtepartnerschaft im Ausland

•    Das Antragsformular „Schüleraustausch" wird von der Verwaltung vorgehalten. Es ist von der Schulleitung zu unterzeichnen.

•    Der vom Förderverein bereitgestellte Betrag ist von diesem zu bestätigen.

•    Nach Beendigung des Schüleraustausches sind die Ausgaben in einem Verwendungsnachweis mit Belegen zu bestätigen. Er wird von der Schulleitung unterzeichnet.

•    Einen entsprechenden Vordruck für den Verwendungsnachweis stellt die Verwaltung zur Verfügung.

Kontakt

Fachbereich Jugend und Schule (FB 45)
Fachbereich Jugend und Schule
Mozartstraße 2-10
52058 Aachen
Telefon: 0241 432-0
E-Mail: jugendundschule@mail.aachen.de

Zuständige Kontaktpersonen