Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen
Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Aachen von den Eltern öffentlich-rechtliche Beiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen.
Der Beitrag richtet sich nach der gebuchten Betreuungszeit (25, 35 oder 45 Stunden), dem Alter der Kinder ("U3" oder "Ü3") und dem Einkommen.
Maßgebliches Einkommen ist das Jahresbrutto laut Steuerbescheid abzüglich Werbungskosten und zuzüglich Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Elterngelt, Arbeitslosengeld u.s.w.) und zuzüglich anderen Einkommensarten (selbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge u.s.w.).
Unterlagen
- Verbindliche Erklärung zum Einkommen der Eltern
- Bitte die Angaben zur Person (Eltern und Kind(er)) vollständig ausfüllen
- Unterschrift und Datum nicht vergessen
und
- den letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid (vollständig - alle Seiten) vom Finanzamt
oder:
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, Gehaltsnachweise/ Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate (ebenfalls bei geringfügiger Beschäftigung – „Minijob“
sowie immer, falls zutreffend:
- Elterngeld-, Krankengeld-, Rentenbescheide oder Bescheide über andere Lohnersatzleistungen
- Nachweise über Unterhaltsleistungen für ihr Kind oder für Sie selbst (Bescheide bzw. Urteile)
- Bescheide über Arbeitslosengeld I von der Bundesagentur für Arbeit.
Beitragsfreiheit bei Vorlage von:
- Bescheide über Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen
Fristen
Der Vertrag läuft immer durchgängig vom 01.08. bis 31.07. jeden Jahres.
Kosten
- Abhängig von Einkommen, Alter des Kindes und Betreuungsumfang.
- Das letzte und vorletzte Kitajahr vor der Einschulung ist beitragsfrei.
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Kontakt
Elternbeiträge FB 54/130Elternbeiträge FB 54/130
Mozartstraße 2-10
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail: elternbeitrag@mail.aachen.de