Übermittlung Kehrbuchdaten

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Übermittlung Kehrbuchdaten

Als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger sind Sie nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bestimmte Daten aus Ihren elektronischen Kehrbüchern an die planungsverantwortlichen Stellen zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.

Die planungsverantwortliche Stelle wird Sie gesondert auffordern, wenn die Übermittlung der Kehrdaten zum Zwecke der Erstellung oder Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung erforderlich ist. Die Kehrdaten sind nach Aufforderung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW der Kommune zur Verfügung zu stellen. Über den Button gelangen Sie direkt zum Portal.

Kontakt: waermeplanung@mail.aachen.de

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Datei zur kommunalen Wärmeplanung (Kehrbuchdaten als CSV-Datei)