Verfahrenslotsen

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Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen - Beratung, Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen (0 bis 27 Jahre) mit Behinderung und deren Familien

Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes am 10. Juni 2021 führt der Bundesgesetzgeber schrittweise die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Teilhabe zu ermöglichen ist eine der wichtigsten Aufgaben für die Gesellschaft. Mit Teilhabe sind grundlegende Lebenschancen wie Bildung und Arbeit, aber auch soziale Begegnung, Selbstverwirklichung und Anerkennung verbunden.

Menschen, die mit Beeinträchtigungen leben, stoßen hierbei oftmals auf Probleme. Dem soll durch Inklusion begegnet werden – auch bei der Kinder- und Jugendhilfe. Daher soll in diesem Bereich ab 2028 nicht mehr zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen unterschieden und alle Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch die örtlichen Jugendämter erbracht werden. Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen sollen die Umsetzung mit voranbringen und ist damit Wegbereiter zur weitreichenden inklusiven Lösung.

An wen richtet sich das Angebot?

Die Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen sind Ansprechpartner*innen für:

  • Behinderte oder von Behinderung bedrohte junge Menschen
  • deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte
  • Kooperations- und Netzwerkpartner

Was sind die Aufgaben

Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen haben im Wesentlichen zwei Aufgaben:

Zum einen beraten, unterstützen und begleiten sie die Anspruchsberechtigten bei der Antragsstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungshilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbüchern VIII und IX. Sie „lotsen“ sie dabei an die richtigen Ansprechpartner*innen durch das komplexe Sozialleistungssystem mit den unterschiedlichsten Leistungsansprüchen und Zuständigkeiten.

Zum anderen unterstützen die Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit.

  • Tel: 0241-432-45331
  • E-Mail: verfahrenslotsen@mail.aachen.de
  • Sprechzeiten:
    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail
  • Adresse: Mozartstraße 2-10, 52064 Aachen

Kontakt

Verfahrenslots*innen (FB 45/330.001)
Verfahrenslots*innen
Mozartstraße 2-10
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail: verfahrenslotsen@mail.aachen.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Eichelmann:
Tel: 0241 432-45331