Meldebescheinigung

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Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung ist eine gesiegelte Bescheinigung über im Melderegister gespeicherte Daten einer aktuell oder ehemals in Aachen gemeldeten Person. Die Meldebescheinigung enthält grundsätzlich Angaben zu

  • Familiennamen,
  • Vornamen (unter Kennzeichnung des Rufnamens),
  • Doktorgraden,
  • Geburtstag und
  • derzeitigen Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

 

Auf Antrag können weitere im Melderegister gespeicherte Daten (z. B. Einzugsdatum, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder ehemalige Anschriften) in die Bescheinigung aufgenommen werden.

 

Dei früher im Bundesmeldegesetz enthaltene Unterscheidung zwischen einfachen und erweiterten Meldebescheinigungen gibt es nicht mehr. Der zu bescheinigende Datenumfang muss von der antragstellenden Person benannt werden.

 

Falls der Antrag keine Angaben zum gewünschten Datenumfang enthält, wird die Meldebescheinigung nur mit den o. g. Daten ausgestellt.

 

Möglichkeiten der Antragstellung:

  1. Online (durch Klicken auf den Button "Zur Anmeldung". Bei der sich öffnenden Authentifizierung, auf der Seite der bund iD, muss der Online-Ausweis (eID) verwendet werden)
  2. Schriftlich (siehe Merkblatt)
  3. Persönlich beim Bürger*innenservice und bei den Bezirksämtern (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Rechtsgrundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz

Kosten

9,00 €

Eine Gebührenbefreiung ist möglich, wenn die Meldebescheinigung nachweislich für Rentenzwecke benötigt wird.

Die Zahlungsart hängt von der Art der Antragstellung ab. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt.