Leerstandsmeldung

BIS: Suche und Detail

Leerstandsmeldung

Leerstand in Aachen online melden

Der Schutz von Wohnraum nimmt in Aachen einen hohen Stellenwert ein. Vor allem die optimale Nutzung bestehender Objekte ist wichtig, damit Wohnraum zu angemessenen Konditionen für alle gewährleistet werden kann. Deshalb gilt seit dem 02. August 2019 die Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen in der Fassung des ersten Nachtrags vom 29. August 2023. Nach dieser Satzung ist es grundsätzlich nicht zulässig, Wohnraum ohne eine vorherige Genehmigung zu anderen, als zu Wohnzwecken zu nutzen. Dazu gehört auch das Leerstehenlassen von Wohnraum, denn jeder Wohnungsleerstand stellt eine wertvolle und dringend benötigte Ressource zur Versorgung der Aachener Bevölkerung mit Wohnraum dar.

Nun besteht für alle Bürger*innen die Möglichkeit, Leerstände einfach online – auch anonym – zu melden.

Auch Eigentümer*innen und Vermieter*innen, die als Verfügungsberechtigte nach der o.g. Satzung verpflichtet sind, einen Leerstand von mehr als sechs Monaten zu melden, können dies nun mit dem Onlinedienst „Meldung von Wohnraumleerstand“ tun.

Auf diese Weise ist eine gezielte Überprüfung von Leerständen möglich und dem Leerstand von Wohnraum ohne Genehmigung kann entgegengewirkt werden.

Hier können Sie unter nachfolgendem Link eine Meldung aufgeben.

Ihre Daten zu schützen und zu sichern, ist uns sehr wichtig. Bitte achten Sie bei der Eingabe Ihrer Daten darauf, dass diese nicht von Dritten eingesehen werden können. Dies gilt insbesondere für mobile Endgeräte.

Sie können sich hier die Datenschutzerklärung zu diesem Verfahren anzeigen lassen.

Haben Sie Fragen zu diesem Service?

Zum Kontaktformular
Leerstandsmeldung

Der Schutz von Wohnraum nimmt in Aachen einen hohen Stellenwert ein. Vor allem die optimale Nutzung bestehender Objekte ist wichtig, damit Wohnraum zu angemessenen Konditionen für alle gewährleistet werden kann. Deshalb gilt seit dem 02. August 2019 die Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen in der Fassung des ersten Nachtrags vom 29. August 2023. Nach dieser Satzung ist es grundsätzlich nicht zulässig, Wohnraum ohne eine vorherige Genehmigung zu anderen, als zu Wohnzwecken zu nutzen. Dazu gehört auch das Leerstehenlassen von Wohnraum, denn jeder Wohnungsleerstand stellt eine wertvolle und dringend benötigte Ressource zur Versorgung der Aachener Bevölkerung mit Wohnraum dar.

Nun besteht für alle Bürger*innen die Möglichkeit, Leerstände einfach online – auch anonym – zu melden.

Auch Eigentümer*innen und Vermieter*innen, die als Verfügungsberechtigte nach der o.g. Satzung verpflichtet sind, einen Leerstand von mehr als sechs Monaten zu melden, können dies nun mit dem Onlinedienst „Meldung von Wohnraumleerstand“ tun.

Auf diese Weise ist eine gezielte Überprüfung von Leerständen möglich und dem Leerstand von Wohnraum ohne Genehmigung kann entgegengewirkt werden.

Hier können Sie unter nachfolgendem Link eine Meldung aufgeben.

Ihre Daten zu schützen und zu sichern, ist uns sehr wichtig. Bitte achten Sie bei der Eingabe Ihrer Daten darauf, dass diese nicht von Dritten eingesehen werden können. Dies gilt insbesondere für mobile Endgeräte.

Sie können sich hier die Datenschutzerklärung zu diesem Verfahren anzeigen lassen.

Leerstand melden, Leerstandsmeldung, Leerstand Meldung, Wohnung Leerstand, Wohnraum Leerstand, Wohnungsleerstand, OZG-ID 10121 https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/5564191/show
Service Wohnen
Hackländerstraße 1 52058 Aachen
Fax 0241 432-56470

Herr

Al-Saad

Wohnungsaufsicht B-J

135

0241 432-56433
faris.al-saad@mail.aachen.de

Frau

Langenohl

Wohnungsaufsicht K-Q

134

0241 432-56445
martina.langenohl@mail.aachen.de

Frau

Hartmann

Wohnungsaufsicht R-S

0241 432-56446

Frau

Lauscher

Löschungsbewilligungen, Mietspreisüberwachung, Wohnungsaufsicht T-Z

135

0241 432-56402
andrea.lauscher@mail.aachen.de

Herr

Bachler

Aussendienst

130a

0241 432-56407
stephan.bachler@mail.aachen.de