Erneuerbare Energien: PV-Anlage und Wärmepumpe
Erneuerbare Energien: PV-Anlage und Wärmepumpe
Seit der Novellierung der Landesbauordnung zum 01.01.2024 ist die Errichtung einer Wärmepumpe bzw. die Installation einer PV-Anlage bis auf wenige Ausnahmen (bspw. Sonderbauten) genehmigungsfrei.
Sowohl die PV-Anlagen, als auch die Wärmepumpen sowie die zugehörigen Einhausungen und Fundamente lösen keine Abstandsflächen aus.
In Einzelfällen sind die übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere planungsrechtliche Vorgaben, zu beachten.
Nähere Informationen hierzu können Sie dem zum Download bereitgestellten Merkblatt entnehmen.
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