Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln (BTM)
Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln (BTM)
FB 32/110
Durchführung des Bußgeldverfahrens bei Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG: Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln oder unter Einfluss von Alkohol (Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr bzw. Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr)
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Bußgeldverfahren fließender Verkehr (FB 32/110)Bußgeldverfahren fließender Verkehr
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