Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder: gerichtliche Geltendmachung
Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder: gerichtliche Geltendmachung
Gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs minderjähriger Kinder
Wenn eine einvernehmliche Unterhaltsregelung nicht möglich ist, muss der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes ggf. gerichtlich durchgesetzt werden. Im gerichtlichen Verfahren zur Zahlung von Unterhalt kann der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Ihr Kind im Rahmen einer Beistandschaft beim Familiengericht vertreten. Die gerichtliche Vertretung ist kostenfrei. Es bedarf dann nicht der Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
Wenn eine einvernehmliche Unterhaltsregelung nicht möglich ist, muss der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes ggf. gerichtlich durchgesetzt werden. Im gerichtlichen Verfahren zur Zahlung von Unterhalt kann der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Ihr Kind im Rahmen einer Beistandschaft beim Familiengericht vertreten. Die gerichtliche Vertretung ist kostenfrei. Es bedarf dann nicht der Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
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Vaterschaftsangelegenheiten / Beistandschaften (FB 45/330.020)Vaterschaftsangelegenheiten / Beistandschaften
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