Baumschutz - Befreiung / Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung

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Baumschutz - Befreiung / Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung

Wenn Sie einen nach der Baumschutzsatzung geschützten Baum fällen oder beschneiden möchten, brauchen Sie eine Genehmigung.

Gerne beantwortet Ihnen das Servicecenter Call Aachen Fragen zum Thema Baumschutz und Erhalt der Genehmigung.

Den Antrag auf Erteilung einer Befreiung / Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung finden Sie rechts unter downloads.

Die Baumschutzssatzung finden Sie hier.

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Servicecenter Call Aachen (FB 12/200)
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Aureliusstraße 2
52064 Aachen
Telefon: 0241 432-0
E-Mail: stadt.aachen@mail.aachen.de

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Herr Stefan Haak:
Tel: 0241 432-36443
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Baumschutzsatzung Baumschutz Nadelbaum Laubbaum Genehmigung Umweltamt, OZG-ID 10507 https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4339/show
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Stefan

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