Baumschutz - Befreiung / Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung

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Baumschutz - Befreiung / Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung

Wenn Sie einen nach der Baumschutzsatzung geschützten Baum fällen oder beschneiden möchten, brauchen Sie eine Genehmigung.

Gerne beantwortet Ihnen das Servicecenter Call Aachen Fragen zum Thema Baumschutz und Erhalt der Genehmigung.

Den Antrag auf Erteilung einer Befreiung / Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung finden Sie rechts unter downloads.

Die Baumschutzssatzung finden Sie hier.

Kontakt


Baumschutz
Servicecenter Call Aachen

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Zuständige Kontaktpersonen

Herr Stefan Haak:
Tel: 0241 432-36443
Frau Dr. Bittner:
Tel: 0241 432-36412