Grundstückskauf- und Tauschverträge etc. (Abschluss)
Grundstückskauf- und Tauschverträge etc. (Abschluss)
In der Abteilung Grundstücksverträge werden die Kaufverträge vorbereitet, notariell beurkundet und abschließend bearbeitet. Der mit der Beurkundung zu beauftragende Notar wird vom jeweiligen Käufer benannt.
Die Kosten werden ebenfalls vom jeweiligen Käufer übernommen. Dies sind Notar- und Gerichtsgebühren, die aufgrund einer Kostentabelle berechnet werden. Ferner die Grunderwerbsteuer, die derzeit 6,5 % des Kaufpreises beträgt und an das zuständige Finanzamt zu zahlen ist.
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