Jugendhilfe im Strafverfahren
Jugendhilfe im Strafverfahren
Straffällig geworden? Wir bieten Hilfe und Informationen.
Im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche (14 – 17 Jahre) und Heranwachsende (18 – 20 Jahre) bieten wir als Jugendgerichtshilfe der Stadt Aachen, schnell und vertraulich Hilfestellung an.
Uns ist die pädagogische Komponente im Rahmen eines Strafverfahrens zugedacht. Auf Fragen, wie zum Beispiel:
Welche Strafe erwartet mich? Bin ich dann vorbestraft? Wir als Jugendgerichtshelfer*innen wissen eine Antwort. Auch informieren wir Erziehungsberechtigte.
Für Schulpädagog*innen
Sofern das Thema „Jugendkriminalität“ im Schulunterricht behandelt werden soll, ist die JGH gerne bereit ihr Wissen einfließen zu lassen.
Praktika
Insbesondere Studierende an der hiesigen Kath. Fachhochschule aber auch anderer Hochschulen, sowie Rechtsrefendar*innen, bietet die JGH entsprechend der vorhandenen Kapazitäten die Möglichkeit zur Vertiefung an.