Reisepass (ausländisch): Verlust/Passverlustbescheinigung

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Reisepass (ausländisch): Verlust/Passverlustbescheinigung

Bei Verlust eines ausländischen Reisepasses ist für die Neuausstellung die entsprechende Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in der Bundesrepublik Deutschland zuständig.

Die Adressen mit entsprechendem Zuständigkeitsbezirk befinden sich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Zunächst sollte man möglichst zwei Wochen abwarten und sich beim Informationsbüro der Ausländerbehörde StädteRegion und beim Fundbüro erkundigen, ob der Reisepass dort abgegeben worden ist. Bei Diebstahl sollte in jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.
 
Sollte sich der Pass nicht wieder finden, ist zwecks Neuausstellung bei der Auslandsvertretung vorher eine so genannte Passverlustbescheinigung bei der Informationsstelle der Ausländerabteilung einzuholen (Gebühr: 10,00 €), weil diese regelmäßig von den Auslandsvertretungen verlangt wird. Hieraus gehen die Daten des abhanden gekommenen Passes und die Angaben zum Aufenthaltstitel hervor.

Kontakt

Fundbüro (Aachen-Mitte) (FB 32/310)
Fundbüro (Aachen-Mitte)
Peterstraße 44-46
52062 Aachen
Telefon: 0241 432-32318
E-Mail: fundbuero@mail.aachen.de

Zuständige Kontaktpersonen