Straßenmusik

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Straßenmusik

Nach den Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes ist die Benutzung von Geräten, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen auf öffentlichen Verkehrsflächen verboten.

Für die Darbietung von Straßenmusik können Ausnahmen von diesem Verbot erteilt werden, die den Erlaubnisinhaber berechtigen, Straßenmusik darzubieten.

 > Ordnungsbehördliche Verordnung


Straßenmusik gehört zum urbanen Leben und zur Attraktivität unserer Stadt.

Zulässig ist die Darbietung in den nachfolgend benannten Straßen:

- Adalbertstraße
- Theaterplatz
- Holzgraben
- Dahmengraben
- Elisenbrunnen
- Hof
- Großkölnstraße
- Komphausbadstraße (zwischen Couvenstraße und Alexanderstraße)
-  Willy-Brandt-Platz
 

Gespielt werden darf hier:
montags bis samstags in der Zeit von 9.00 – 13.00 Uhr / 14.00 – 20.00 Uhr
Sonn- und Feiertags 11.00 Uhr - 13.00 Uhr/ 14.00 Uhr -  20.00 Uhr.

Auf dem Münsterplatz darf gespielt werden
in der Zeit von 12.00 Uhr - 14.00 Uhr / 16.00 Uhr - 18.00 Uhr

Gespielt werden darf nur ohne Verstärker und Aufbauten.
Die Spielzeit pro Örtlichkeit ist - wegen der großen Nachfrage und im Interesse der Anlieger – auf 30 Minuten begrenzt. Danach ist ein Wechsel des Standortes um mindestens 100 Meter vorzunehmen, so dass die Darbietung am ursprünglichen Standort nicht mehr hörbar ist.

Auf dem Münsterplatz entfällt die Möglichkeit des Standortwechsels; dieser Standort darf pro Straßenmusikerin/Straßenmusiker/Musikgruppe nur einmal täglich aufgesucht werden.

Das zeitgleiche Auftreten von nicht zueinander gehörigen Straßenmusikerinnen/Straßenmuskern/Musikgruppen an der gleichen Örtlichkeit ist nur zulässig unter Einhaltung eines Abstandes zueinander, der gewährleistet, dass die Darbietung der/des jeweils anderen am Darbietungsort nicht mehr hörbar ist.

Kontakt

Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte) (FB 32/310)
Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)
Peterstraße 44-46
52062 Aachen
Telefon:
E-Mail: ordnungsamt@mail.aachen.de

Zuständige Kontaktpersonen