Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Bearbeitung der Anträge als Träger der freien Jugendhilfe. Das können juristische Personen und Personenvereinigungen sein, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe des § 1 SGB VIII tätig seind und gemeinnützige Ziele verfolgen.
Ansprechpartner zu Fragen der Anerkennung
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Jugendpflege, Frau Siemetzki-Müllem
Mozartstr. 2-10, Zi. 142
fon: 432 45304
mail:inge.siemetzki-muellem@mail.aachen.de
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Jugendpflege und Streetwork (FB 45/300)Jugendpflege und Streetwork
Mozartstraße 2-10
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail: jugendpflege@mail.aachen.de