Veranstaltungen nicht gewerblich
Veranstaltungen nicht gewerblich
Sie möchten ein Schulfest mit Kuchenausgabe veranstalten oder planen in Ihrem Sportverein ein Grillfest? Für die angebotenen Speisen auf nicht-gewerbsmäßiger Veranstaltungen (Schulfeste, Pfarrfeste, Sportfeste, Kindergartenveranstaltungen, Feuerwehrfeste etc.) gibt es einiges zu beachten.
Da es sich bei diesen Veranstaltungen meist um private Hersteller der Speisen handelt, können und sollen hier nicht die Maßstäbe angelegt werden, wie sie im gewerblichen Bereich einzuhalten und zu überprüfen sind. Allerdings können natürlich auch gerade bei nicht professionellem Umgang mit Lebensmitteln erhebliche Gefahren für die Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Um diesen weitestgehend vorzubeugen, verweisen wir zur Gefahrenabschätzung und weitgehenden Gefahrenminimierung auf das Merkblatt des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NW.
Gewerbsmäßige Anbieter – auch auf insgesamt nichtgewerbsmäßigen Veranstaltungen – unterliegen selbstverständlich den höheren Anforderungen, die an gewerbsmäßige Verpflegungsbetriebe zu stellen sind (z.B. die Metzgerei um die Ecke betreibt einen Grillstand beim Feuerwehrfest; hierbei ist die Metzgerei als gewerbliche Anbieterin zu sehen und muss zum Beispiel Zusatzstoffe und Preise ordentlich kennzeichnen, um den oben genannten höheren Anforderungen zu genügen).
Suche
Kontakt
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten (Aachen-Mitte)
Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen
Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzungen
Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Bezirksamt Laurensberg