Lärm: Rasenmäher, Gewerbebetriebe, Gaststätten, Nachbarschaft

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Lärm: Rasenmäher, Gewerbebetriebe, Gaststätten, Nachbarschaft

Lärm im Nachbarschaftsbereich

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um zivilrechtliche Angelegenheiten.

Trifft die Belästigung eine Vielzahl von Personen ist möglicherweise auch eine Zuständigkeit des Ordnungsamtes gegeben. Diese Frage muss im Einzelfall geklärt werden.

Bei akuten Störungen, bpsw. der Nachtruhe:

Ordnungs- und Sicherheitsdienst
Hotline: 0241 432-2801

Rasenmäher u.a.
Rasenmäher dürfen werktags (montags bis samstags) zwischen 7.00 und 20.00 Uhr benutzt werden.
Verboten ist die Nutzung an Sonn- und Feiertagen.

Weitere Zeiten in denen Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und -sammler nicht betrieben werden dürfen ergeben sich, soweit die Gerätschaften nicht mit dem Umweltzeichen als lärmarm gekennzeichnet sind.

Beachten Sie bitte auch, dass sich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Regelungen ggfls. aus Mietverträgen / Hausordnungen ergeben können.

Lärm von Gewerbebetrieben
Für gewerblichen Lärm ist 36/323, die "Untere Immissionsschutzbehörde" im Fachbereich Umwelt zuständig.

Herr John
Tel.: 0241 432-3668

Herr Spelthann
Tel.: 0241 432-3667

Frau Schirrmeister
Tel.: 432-3669

Gaststätten
Zuständig sind die Ordnungsämter (Aachen-Mitte, Bezirksämter, siehe unten). Im Einzelfall ist die Beschwerde schriftlich an das Ordnungsamt zu richten. Geben Sie bitte Art und Zeitpunkt der Belästigung möglichst genau an. Erwähnen Sie bitte auch eventuelle Polizeieinsätze im Zusammenhang mit dieser Lärmbelästigung.

Lärm: Rasenmäher, Gewerbebetriebe, Gaststätten, Nachbarschaft

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um zivilrechtliche Angelegenheiten.

Trifft die Belästigung eine Vielzahl von Personen ist möglicherweise auch eine Zuständigkeit des Ordnungsamtes gegeben. Diese Frage muss im Einzelfall geklärt werden.

Bei akuten Störungen, bpsw. der Nachtruhe:

Ordnungs- und Sicherheitsdienst
Hotline: 0241 432-2801

Rasenmäher u.a.
Rasenmäher dürfen werktags (montags bis samstags) zwischen 7.00 und 20.00 Uhr benutzt werden.
Verboten ist die Nutzung an Sonn- und Feiertagen.

Weitere Zeiten in denen Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und -sammler nicht betrieben werden dürfen ergeben sich, soweit die Gerätschaften nicht mit dem Umweltzeichen als lärmarm gekennzeichnet sind.

Beachten Sie bitte auch, dass sich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Regelungen ggfls. aus Mietverträgen / Hausordnungen ergeben können.

Lärm von Gewerbebetrieben
Für gewerblichen Lärm ist 36/323, die "Untere Immissionsschutzbehörde" im Fachbereich Umwelt zuständig.

Herr John
Tel.: 0241 432-3668

Herr Spelthann
Tel.: 0241 432-3667

Frau Schirrmeister
Tel.: 432-3669

Gaststätten
Zuständig sind die Ordnungsämter (Aachen-Mitte, Bezirksämter, siehe unten). Im Einzelfall ist die Beschwerde schriftlich an das Ordnungsamt zu richten. Geben Sie bitte Art und Zeitpunkt der Belästigung möglichst genau an. Erwähnen Sie bitte auch eventuelle Polizeieinsätze im Zusammenhang mit dieser Lärmbelästigung.

Nachtruhe Lärmbelästigung Rasenmähen Rasenmäher Landesimmissionsschutzgesetz Kneipe, Gaststätte https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3677/show
Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (FB Sicherheit und Ordnung, Aachen-Mitte)
Peterstraße 44-46 52062 Aachen
Fax 0241 413541-3259
Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen
Paul-Küpper-Platz 1 52078 Aachen
Fax 0241 432-8199
Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Heinrich-Thomas-Platz 1 52080 Aachen
Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt
Germanusstraße 32-34 52080 Aachen
Telefon 0241 432-8330
Fax 0241 432-8399
Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Roermonder Straße 559 52072 Aachen
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Schulberg 20 52076 Aachen
Telefon 0241 432-8420
Fax 0241 432-8499
Bezirksamt Laurensberg
Rathausstraße 12 52072 Aachen
Telefon 0241 432-0
Fax 0241 413541-8599