Lärm: Rasenmäher, Gewerbebetriebe, Gaststätten, Nachbarschaft

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Lärm: Rasenmäher, Gewerbebetriebe, Gaststätten, Nachbarschaft

Lärm im Nachbarschaftsbereich

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um zivilrechtliche Angelegenheiten.

Trifft die Belästigung eine Vielzahl von Personen ist möglicherweise auch eine Zuständigkeit des Ordnungsamtes gegeben. Diese Frage muss im Einzelfall geklärt werden.

Bei akuten Störungen, bpsw. der Nachtruhe:

Ordnungs- und Sicherheitsdienst
Hotline: 0241 432-2801

Rasenmäher u.a.
Rasenmäher dürfen werktags (montags bis samstags) zwischen 7.00 und 20.00 Uhr benutzt werden.
Verboten ist die Nutzung an Sonn- und Feiertagen.

Weitere Zeiten in denen Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und -sammler nicht betrieben werden dürfen ergeben sich, soweit die Gerätschaften nicht mit dem Umweltzeichen als lärmarm gekennzeichnet sind.

Beachten Sie bitte auch, dass sich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Regelungen ggfls. aus Mietverträgen / Hausordnungen ergeben können.

 

Lärm von Gewerbebetrieben
Für Lärm von Gewerbebetrieben ist die Abteilung FB 36/323, "Untere Immissionsschutzbehörde" im Fachbereich Klima und Umwelt zuständig.

Alle Anliegen diesbezüglich können ausschließlich über die folgende E-Mail-Adresse eingereicht werden: uib@mail.aachen.de

 

Straßenverkehrslärm
Für Straßenvekehrslärm ist die Abteilung 36/702, "Vorsorgender Immissionsschutz“ im Fachbereich Klima und Umwelt zuständig.

Herr Rischka
Tel.: 0241 432-36706

Frau Mombartz
Tel.: 0241 432-36704

Frau Ferreira
Tel.: 0241 432-36707

 

Gaststätten
Zuständig sind die Ordnungsämter (Aachen-Mitte, Bezirksämter, siehe unten). Im Einzelfall ist die Beschwerde schriftlich an das Ordnungsamt zu richten. Geben Sie bitte Art und Zeitpunkt der Belästigung möglichst genau an. Erwähnen Sie bitte auch eventuelle Polizeieinsätze im Zusammenhang mit dieser Lärmbelästigung.