Zinssenkungsanträge für Darlehen der NRW.Bank
Zinssenkungsanträge für Darlehen der NRW.Bank
Das Land NRW fördert den Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsvergünstigten Darlehen. In den jeweiligen Förderrichtlinien ist vorgesehen, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können.
Die Fristen und die Höhe der Zinserhöhung sind unterschiedlich und abhängig von Jahr der Bewilligung der Darlehen (Darlehen bis 1969, Darlehen von 1970 bis 2001, Darlehen von 2002 bis 2005 und Darlehen ab 2006)
Rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der Zinsanhebung erhalten die Eigentümer von der NRW.BANK eine Mitteilung über die Höhe der Anhebung und auch den Hinweis, dass ein Antrag auf Zinssenkung gestellt werden kann.
Maßgebend für die Ermittlung einer möglichen Zinssenkung ist die Einkommensgrenze gemäß § 13 WFNG NRW und das Gesamteinkommen aller zum Haushalt rechnenden Personen.
Der Zinssenkungsantrag muss bei der NRW.Bank gestellt werden; ihm ist eine Einkommensbescheinigung zum Zwecke der Zinssenkung beizufügen.
Die Einkommensbescheinigung wird von der Stadt Aachen, Fachbereich Wohnen, Sozioales und Integration erstellt.
Stand: 16.01.2025
Unterlagen
- Antrag auf Zinssenkung im Original (amtlicher Antragsvordruck der NRW. Bank)
- Anschreiben der NRW.Bank über die vorgesehene Zinserhöhung (in Kopie)
- Antrag auf Einkommensbescheinigung zum Zweck der Zinserhebung
- Einkommenserklärungen jeder haushaltsangehörigen Person mit eigenem Einkommen
- Geeignete Nachweise zu den Angaben (Kopien)
- Bei Kindern, die älter als 16 Jahre sind, eine Schubescheinigung
Kosten
Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig und beträgt 10,00 € nach Verwaltungsgebührenordnung, Tarifstelle 3.4.1.21.
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Kontakt
Wohnungsaufsicht und Wohnraumerhaltung (FB Wohnen, Soziales und Integration) (FB 56/401)Wohnungsaufsicht und Wohnraumerhaltung (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Hackländerstraße 1
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: wohnraumschutz@mail.aachen.de