Fundbüro

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Fundbüro

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung hat für persönliche Vorsprachen auf Terminsprechzeiten umgestellt, um lange Wartezeiten und Menschenansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden. Termine können Sie mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in für Ihr Anliegen telefonisch vereinbaren.

Persönliche Vorsprachen sind nur unter Einhaltung der geltenden Corona-/Hygienevorschriften möglich.

 

Wenn Sie etwas verloren haben

Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom*von der Eigentümer*in gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Eigentumsnachweises abgeholt werden. Nur in ganz seltenen Fällen erfolgen Abgaben von Fundgegenständen noch am selben Tag des Verlustes. Nachfragen empfehlen sich daher erst nach zwei bis drei Arbeitstagen.

Sollte der*die Eigentümer*in einer Fundsache im Fundbüro bekannt sein, wird die betroffene Person schriftlich benachrichtigt.

Fundgegenstände von nicht in Aachen wohnenden Personen werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt. Fundsachen von Personen aus dem Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung zugesandt.

Sie haben einen Gegenstand im Bus oder in einem Zug der Deutschen Bahn verloren/gefunden kontaktieren Sie die passende Servicestelle (ASEAG, TAETER Aachen, Deutsche Bahn).

Fahrräder, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt und lange ungenutzt bleiben, werden oftmals als Fundsachen beim Fundbüro angezeigt, bzw. abgegeben.

Fundbüro online: Verlorene Gegenstände online einsehen

Fundbüro online: Anzeige aller Fundsachen

Wenn Sie etwas gefunden haben

Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Eine Fundanzeige wird dann aufgenommen.
Die Fundsache kann vom Finder zur dortigen Verwahrung abgegeben oder zu Hause verwahrt werden. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf Prozent, von dem Mehrwert drei Prozent.

Wenn der*die Eigentümer*in der Fundsache sich nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, können Sie als Finder die abgegebene Fundsache erhalten. Sollten Sie dies nicht wünschen, werden die Fundsachen versteigert.
Haben Sie eine Fundsache in einem Bus bzw. Bahn gefunden, setzen Sie sich bitte mit dem Beförderungsunternehmen in Verbindung.

Sie können eine Online-Fundanzeige aufgeben, wenn Sie den Fundgegenstand selbst in Verwahrung nehmen. Sollte ein gefundener Gegenstand, z.B. Schlüsselbund, nicht einer aufgeführten Fundgruppe entsprechen, ist eine Abgabe bei Ihrem zuständigen Fundbüro erforderlich.

Fundbüro online: Gefundene Gegenstände online melden

Fundbüro online: Gefundene Gegenstände online melden

Versteigerungen

Zwei Mal im Jahr werden Fundsachen versteigert. Die Termine (im Frühjahr und im Herbst) werden rechtzeitig auf www.aachen.de bekanntgegeben.

Gefundene Tiere (Fundtiere)

Fundtiere können im Tierheim abgegeben werden: Aachen, Feldchen 26, Tel.: 0241 154676, www.tierheim-aachen.de

Kosten

Bei Herausgabe der Fundsache sind vom Verlierer Gebühren für die Verwahrung zu zahlen. Diese fallen auch für Finder an, falls diese Anspruch auf die Fundsache erheben.

  • im Wert bis 25 Euro: kostenfrei
  • im Wert von 26 bis 150 Euro: 10 Euro
  • im Wert von 151 Euro bis 500 Euro: 15 Euro
  • im Wert über 500 Euro: 20 Euro
  • je weitere angefangene 500 Euro: 20 Euro

Für die Verwahrung sperriger Fundsachen (z.B. Fahrräder) ist zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro  zu entrichten.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Negativbescheinigung zur Vorlage bei einer Versicherung oder Behörde beträgt 2,50 Euro.