Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem WEG

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Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem WEG

Eigentum an Gebäuden oder Grundstücken muss nicht immer deren Gesamtheit betreffen, sondern kann sich auch lediglich auf bestimmte Anteile beziehen. Teileigentümer von Gebäuden- (z.B. Wohnungseigentümer) sind im Grundbuch eingetragen.

Voraussetzung für diese Eintragung ins Grundbuch ist eine Bescheinigung des Bauordnungsamtes inklusive geprüfter Bauzeichnungen über die vorliegende Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnung. Eine in sich abgeschlossene Wohnung muss eigenständig funktionieren (Bad und Küche besitzen) und über einen eigenen Zugang (Wohnungstür) verfügen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann formlos beantragt werden.

Öffnungszeiten:
                                              Montags      8:30 Uhr - 12:00 Uhr         
                                              Mittwochs    8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr      
                                              Freitags       8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Bitte nutzen Sie das Formular oder wenden Sie sich per E-Mail an bauaufsicht@mail.aachen.de.